Bunkermord-Prozess: Verteidiger plädieren
■ Das Verfahren gegen vier Angeklagte wird heute mit Plädoyers fortgesetzt
Bremen (dpa) – Im Prozess um den Mord an einem jungen türkischen Paar kurdischer Abstammung haben am Mittwoch die Plädoyers von Nebenklage und Verteidigung begonnen. Gegen die vier kurdischen Angeklagten wird seit August 2000 vor dem Bremer Landgericht verhandelt. Drei von ihnen hatten ihre Beteiligung an der Tat eingeräumt. Der vierte Angeklagte soll Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sein und den Mordauftrag gegeben haben. Bei ihm hatte die Anklage auf 15 Jahre wegen Beihilfe plädiert.
Bei dem spektakulären Verbrechen im August 1999 am ehemaligen U-Boot-Bunker Valentin war die 18 Jahre alte Ayse Dizim im Weserschlamm erstickt und ihr 23 Jahre alter behinderter Freund Serif Alpsozman mehrfach mit einem Auto überfahren worden. Drei der Männer sollen das Paar getötet haben, weil die PKK die Verbindung nicht tolerieren wollte.
Die Staatsanwaltschaft hatte für drei unmittelbar Tatbeteiligte jeweils lebenslänglich wegen zweifachen Mordes gefordert.
Die Verteidigung eines 30-jährigen Angeklagten, der schon zu Beginn der Ermittlungen ein Geständnis abgelegt hatte, stellte ihren Mandanten als „irregeleitet und zu der Tat gezwungen“ dar. „Er war guter Absicht und hatte eine friedliche Lösung im Auge“, sagte der Münchner Anwalt Rolf Bossi. Der Mann sei daher nicht wegen Mordes, sondern nur wegen zweifacher Beihilfe zum Totschlag zu verurteilen.
Ganz anders hatte das die Nebenklage gesehen, die Vater und Schwester der getöteten Frau vertrat. Bei „gesunder rechtlicher Würdigung“ müsse das Gericht zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen. So habe der Todeskampf der jungen Frau bis zu fünf Minuten gedauert. Für den 23-Jährigen sei es „seelische Folter“ gewesen, dass er das hilflos miterleben musste.
Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt. dpa
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