Bundeswehreinsatz im Irak: Union spottet über Grüne

Mit großer Mehrheit stimmt der Bundestag für eine Verlängerung des Irak-Einsatzes. Doch nun sind auch die Grünen dafür.

Flugzeuge der Bundeswehr im April 2020 auf dem Rückflug aus dem Irak

Flugzeuge der Bundeswehr im April 2020 auf dem Rückflug aus dem Irak Foto: Bundeswehr/dpa

BERLIN taz | Kanzler Olaf Scholz, sein Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner glänzten ebenso durch Abwesenheit wie Verteidigungsministerin Christine Lambrecht. Außenministerin Annalena Baerbock saß nur schweigsam auf der Regierungsbank. Als wäre es für die Ampelkoalition das Selbstverständlichste von der Welt, hat der Bundestag am Freitag die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Irak beschlossen.

Dass es sich mit dem ersten Mandat für einen Auslandseinsatz unter der neuen Regierung nicht ganz so easy-peasy verhält, wie es SPD, Grüne und FDP erscheinen lassen wollten, zeigte ein kurzes wie aufschlussreiches Wortgefecht zwischen dem CDU-Abgeordneten Norbert Röttgen und dem Grünen Jürgen Trittin, beide Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses.

„Unsere außenpolitische Verantwortung ist unabhängig davon, welche parlamentarische Rolle die CDU/CSU-Fraktion wahrnimmt“, begründete Röttgen die Zustimmung der Union – und fügte nicht ohne Süffisanz an, er freue sich, dass die Grünen „jetzt als Regierungsfraktion dieses Mandat als Teil der Regierung einbringen und als Regierungsfraktion auch zustimmen“ würden. Schließlich hätten sie zu Oppositionszeiten immer dagegen gestimmt. Er begrüße es, dass es jetzt eine „gemeinsame verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Auffassung“ geben würde.

Das wollte Trittin nicht so stehen lassen. Schließlich habe es eine substantielle Veränderung des Mandats gegeben: Bisher seien von den Grünen als völkerrechtswidrig eingeschätzte „Operationen der Bundeswehr über einem souveränen Staat“ möglich gewesen. In dem neuen Mandat sei nunmehr jedoch Syrien als Einsatzgebiet ausgeschlossen, sagte Trittin in einer Kurzintervention.

Die verfassungsrechtlichen Einwände, dass ein solcher Einsatz nicht im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit stattfindet, bestünden zwar fort, so Trittin. Sie seien jedoch damit abzuwägen, „dass wir keine plötzliche Änderung in einem Einsatz wollten“, der der Ausbildung irakischer Sol­da­t:in­nen diene. Festgelegt worden sei aber eine Evaluierung. Daher gebe er „offiziell zu Protokoll“, so Trittin: „Wir haben auch unsere verfassungsrechtliche Position nicht geändert.“

Die Grünen sollen zu ihrem Kurswechsel stehen

Das seien „Scheinargumente“, erwiderte Röttgen. Tatsächlich habe es nur „eine kleine textliche Anpassung an die Realität des Einsatzes“ gegeben, weil Aufklärungsflüge im syrischen Luftraum bereits im Jahr 2020 eingestellt wurden. Außerdem hätten die Grünen ihre frühere Ablehnung nicht nur mit der Einbeziehung Syriens begründet, sondern grundsätzlicher mit einem fehlenden UN-Mandat. Das gebe es jedoch auch weiterhin nicht. Die Grünen sollten transparent mit ihrem Kurswechsel umgehen. „Sie sollten dazu stehen, was Sie beschließen“, hielt Röttgen Trittin vor.

Für die Verlängerung des Mandats um neun Monate stimmten in namentlicher Abstimmung 553 Abgeordnete bei 110 Gegenstimmen und einer Enthaltung. Somit wird die Bundeswehr weiter von der irakischen Airbase Al-Asad aus ein Luftraumüberwachungsradar betreiben, Flugzeuge verbündeter Staaten im irakischen Luftraum mit Sprit versorgen sowie irakische Sicherheitskräfte im Zentralirak und in der unabhängigen Region Kurdistan ausbilden.

Die Personalobergrenze liegt unverändert bei bis zu 500 Bundeswehrsoldat:innen. Die Kosten werden auf knapp 73 Millionen Euro beziffert.

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