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Bundesverwaltungsgericht verhandeltBremen will Geld sehen

Die Deutsche Fußball Liga soll die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen übernehmen, findet Bremen. Ein Gericht entscheidet diese Woche.

Polizist*innen beim Spiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV Foto: dpa

Seit Jahren streitet sich die Stadt Bremen mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) vor Gericht. In dieser Woche soll nun ein rechtskräftiges Urteil fallen. Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Frage, ob die DFL die Mehrkosten für sogenannte Hochsicherheitsspiele übernehmen muss – so wie es die Stadt Bremen verlangt. Eine Entscheidung in der Sache wird für Freitag erwartet.

Hintergrund des Streits ist, dass Bremen 2014 seine Gebührenordnung änderte. Seitdem kann das Land für ausufernde Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen Gebühren verlangen. Ziel der Gesetzesänderung waren sogenannte Hochrisiko-Fußballspiele, bei denen wegen erwarteter gewaltbereiter Fans entsprechend mehr Polizei eingesetzt wird.

Etwa 50 solcher Spiele gibt es jährlich in Deutschland, in Bremen zählte dazu im vergangenen Jahr nur das Derby gegen den HSV. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) wollte mit Blick auf Bremens klamme Haushaltslage, dass „Veranstalter, die durch eine staatliche Leistung einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen, im Interesse aller Steuerzahler dafür eine angemessene Gebühr entrichten“.

Erstmals für das Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015 schickte Bremen eine Rechnung über 425.718,11 Euro an die DFL. Die wollte aber nicht zahlen und reichte Klage ein. Das Bremer Verwaltungsgericht gab der DFL erstinstanzlich recht und wies den Gebührenbescheid als rechtswidrig zurück. Der zugrunde liegende Paragraf der Bremischen Gebührenordnung sei „keine wirksame Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren“, begründete die Vorsitzende Richterin in ihrem Urteil im Mai 2017.Schuldner*innen müssten die Gebührenhöhe ungefähr abschätzen können.

Mäurer ließ sich dadurch aber nicht von seinem Plan abbringen und legte Berufung ein. Und das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) gab ihm im Februar 2018 recht. In seiner Urteilsbegründung argumentierte das Gericht, dass die DFL mit Milliardenumsätzen von hohen Zuschauerzahlen und infolgedessen auch von großen Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen profitiere. Und wenn sie trotz eines großen Risikos Spiele durchführe, profitiere sie auch mehr von der Sicherheit als die Allgemeinheit.

Die DFL sieht den Staat in der Pflicht

Die DFL sieht das anders. Sie argumentiert, dass die zusätzliche Bereitstellung von Po­li­zist*innen außerhalb der Stadien der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit diene und im Interesse der Allgemeinheit liege. Und ebendiese Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sei staatliche Kernaufgabe. Während der zweiten Verhandlung am OVG gab die DFL sogar an, nicht Veranstalter und Profiteur von Bundesligaspielen zu sein. „Wir machen nur Ort und Uhrzeit“, hieß es vom DFL-Anwalt. Die Milliardenerlöse würde der DFL e. V. ­erzielen, nicht die GmbH.

Jetzt muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit den beiden Positionen auseinandersetzen. Wie schon bei der OVG-Verhandlung schickt die DFL ihren Präsidenten Reinhard Rauball nach Leipzig. Auch Bremens Innensenator Mäurer wird da sein. „Es ist selbstverständlich,dass sich in einem auch für die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler so wichtigen Rechtsstreit nicht nur der Rechtsvertreter des Landes Bremen teilnimmt, sondern auch der politische Vertreter präsent ist“, hieß es dazu aus der Innenbehörde. Er fahre mit Zuversicht nach Leipzig, sagte Mäurer im Vorfeld. „Moralisch und politisch“ sei das Verfahren jetzt schon ein Erfolg.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu Bremens Gunsten entscheiden, dürften der DFL noch mehr Rechnungen ins Haus flattern. Inzwischen gibt es für Spiele seit 2015 sechs weitere Kostenbescheide, die laut Mäurer insgesamt 2,3 Millionen Euro schwer sind. Sie ruhen nun bis zur Gerichtsentscheidung.

Werder Bremen hat schon Rücklagen gebildet. Der Verein ist sich sicher, dass sich die DFL das Geld bei ihm wiederholen wird

Ob sich dann auch weitere Bundesländer ein Beispiel an Bremen nehmen und Rechnungen an die DFL schicken, ist fraglich. Obwohl Mäurer bei seinen Innenminister-Kollegen ordentlich Werbung für seinen Vorstoß gemacht hat, war die Reaktion – außer in Rheinland-Pfalz – bisher zurückhaltend. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) schloss eine Gebühr aus, Hamburg will das letztinstanzliche Urteil abwarten und dann eine Position zur Frage der Kostenbeteiligung bei Risiko-Fußballspielen entwickeln.

Werder Bremen hat bereits vorgesorgt und Rücklagen in Höhe von einer Million Euro gebildet. Weil der Verein bei Heimspielen als Veranstalter auftritt, ist er sich sicher, dass sich die DFL bei einer Niederlage vor Gericht die Kosten für die Polizeieinsätze dann bei ihm wiederholen wird.

Doch ob der Streit dann nach dem Bundesverwaltungsgericht wirklich beendet sein wird, ist fraglich. Bis heute beharrt die DFL dar­auf, dass die Bremische Gebührenordnung verfassungswidrig sei. Dass sich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen muss, ist durchaus möglich.

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2 Kommentare

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  • Verursacherprinzip, das:



    Ein Grundsatz, nach dem derjenige, der durch sein Verhalten Kosten verursacht, für diese aufkommen muss.

    Warum dass nicht schon seit der Gründung der DFL so durchgesetzt wird ist mal wieder unbegreiflich...

  • Im Zweifel wird die DFL auf Werder verzichten und ein Zeichen setzen. Arme Kommunen sind dann halt nicht mehr im Profiballett vertreten. So what.