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Bundestagskontrolle für GeheimdiensteAfD-Mann fällt durch

Der AfD steht eigentlich ein Platz im Kontrollgremium für Geheimdienste zu. Doch ihr nationalkonservativer Kandidat erhielt nicht genug Stimmen.

Reusch bekam nur 210 Stimmen statt der notwendigen 355 im Bundestag (Archivbild) Foto: dpa

Berlin taz | Der AfD-Kandidat für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist durchgefallen. Roman Reusch erhielt bei der Wahl der Mitglieder nicht die erforderliche Stimmenzahl. Das teilte Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) am Donnerstag im Bundestag mit. Die Kandidaten der übrigen Fraktionen wurden in das Gremium gewählt. Das PKGr kontrolliert in streng geheimen Sitzungen die deutschen Geheimdienste. Reusch erhielt 210 Stimmen, 355 wären nötig gewesen. Die AfD-Fraktion selbst hat 92 Abgeordnete.

Grundsätzlich steht der AfD als drittstärkster Kraft im Bundestag ein Platz in dem Kontrollgremium zu. Anders als bei den Bundestagsausschüssen entscheidet aber nicht nur die eigene Fraktion über die dortige Teilnahme, die Mitglieder werden vom gesamten Bundestag gewählt. Oppermann kündigte an, dass es zu gegebener Zeit einen weiteren Wahlgang geben werde.

Reusch gehört in der AfD zu den Nationalkonservativen und ist Mitglied des Landesvorstands in Brandenburg. Vor seinem Einzug in den Bundestag war er leitender Oberstaatsanwalt in Berlin, dort galt er als Hardliner. Bei der Generalstaatsanwaltschaft war er für die Abschiebung ausländischer Straftäter zuständig. Reusch selbst hatte im Vorfeld angekündigt, dass er mit Gegenwind rechne. Es würde ihn nicht wundern, wenn die anderen Fraktionen versuchen würden, die AfD beim PKGr zu übergehen. „Dann aber müssen sie erklären, warum einer, der seit 35 Jahren im Staatsdienst ist, dafür ungeeignet sein soll“, so Reusch.

Es ist die zweite Personalie, bei der der Bundestag einen AfD-Politiker durchfallen lässt. Die Fraktion hatte Albrecht Glaser für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten aufgestellt, er wurde in bislang drei Wahlgängen nicht gewählt. Die AfD will an Glaser festhalten.

In das PKGr wurden CSU-Innenexperte Stephan Mayer, die CDU-Politiker Armin Schuster und Patrick Sensburg, Burkhard Lischka und Uli Grötsch von der SPD sowie Stephan Thomae (FPD), Konstantin von Notz (Grüne) und das langjährige PKGr-Mitglied der Linkspartei, André Hahn, gewählt.

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5 Kommentare

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  • So ist das in der Demokratie: Wer sich einer Abstimmung stellt, kann da auch unterliegen. Und ob der AfD-Mann sich nur diskriminierend oder strafbar verhielt ist da egal. Die Abgeordneten dürfen auch charakterliche Mängel in ihrer Entscheidung berücksichtigen.

  • Na bitte - geht doch!

     

    vgl - //http://www.taz.de/Bewerber-fuer-Bundestagsausschuss/!5478109/

    &

    Kommentare!

    &

    "…Reusch erhielt 210 Stimmen, 355 wären nötig gewesen. Die AfD-Fraktion selbst hat 92 Abgeordnete.…"

    kurz - gut 100+ zuviel!

    Das gibt zu denken.

     

    Newahr. ~>

    "Bei anderen Auftritten hatte Reusch junge Gewalttäter „kleine Klapperschlangen“ genannt und dafür plädiert, „ausländische Kriminelle außer Landes“ zu schaffen oder „durch Sicherungshaft aus dem Verkehr zu ziehen“, um andere nicht zur Nachahmung zu animieren. Ein auf Veranlassung der damaligen Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) gegen ihn eingeleitetes Disziplinarverfahren endete damals mit seiner Versetzung zur Generalstaatsanwaltschaft.…"

    &

    Das - noch vor Hardliner beim "GeneralStA" dort!

    &

    Wer sojemand in ein demokratisches Kontrollgremium wählt -

    Ist doch ersichtlich mit dem Klammerbeutel gepudert!

    • @Lowandorder:

      Wow, ich will auch ein Diszinplinarverfahren, wenn es zum Ergebnis hat, dass ich zur Generalstaatsanwaltschaft komme...:-).

      Im Ernst: man kann von den Äußerungen halten was man will, aber offensichtlich waren sie nicht strafrechtlich relevant. Und wenn in dieses Gremium sogar verurteilte Straftäter gewählt werden (Christian Ströbele: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, §129 StGB) mutet die jetzige Entscheidung zumindest fraglich an.

      • @Sophokles:

        ;)(

         

        "Ihm wird verbreitet, aber ohne Grund der Ausspruch „Töte nicht den Boten“ zugeordnet."

         

        btw - zum DissiRecht - als OStA - schon - "wurde er also 'ins Haus' geholt!;) 2008.

        LOStA - wurde er unter Thomas Hellmann CDU.

        &

        Um StrRecht geht's halt da wie heute nicht.

        Wenn Ihnen seine Aussprüche + das Spiegel-Interview (wiki ist jetzt 'frisiert'!!) nicht reichen - kann ich Ihnen nicht helfen.

        &

        //http://www.taz.de/!5399726/

        'Rumsauen erst im Bundestag'

        &

        Um den Globe - 'Demokrat des Jahres' sollten Sie sich eher nicht bewerben - Held der Götter!;)

         

        (& Stroebele -;) - mann kann sogar trotz Verurteilung - zu recht - wg Betruges Richter werden!;)) als Kollegentest immer gern genommen!;)

        &

        Hüten's sich vor den Weinbeeren - gell.

  • 9G
    97796 (Profil gelöscht)

    Super. Mauschelei und alle-gegen-einen ist ja bekanntlich garkeine tolle Werbung für Rechtsaußen. Wieder ein paar Tausend Stimmen mehr für die AFD. Politiker sind schon derbe Taktierer.