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Bundestag zu VideoüberwachungMehr Kameras an öffentlichen Plätzen

In einer Marathonsitzung beschloss der Bundestag in der Nacht zum Freitag die Ausweitung der Überwachung. Außerdem wird der Einsatz von Bodycams ermöglicht.

Die nicht so versteckte Kamera Foto: dpa

Berlin rtr | Der Bundestag hat eine Ausweitung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Orten wie Einkaufszentren oder Stadien beschlossen. Das Parlament gab am späten Donnerstagabend grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maiziere.

Zwar bleibt es dabei, dass die Entscheidung etwa des Betreibers eines Einkaufszentrums über den Einsatz von Videotechnik durch die Datenschutzbehörden der Länder überprüft wird. Künftig müssen die Datenschutzbeauftragten in ihrer Abwägung aber Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit soll bei der Videoüberwachung etwa in Einkaufspassagen, Sportstätten, auf Parkplätzen sowie in öffentlichen Bussen und Bahnen als besonders wichtiges Interesse gelten.

Das Gesetz geht auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der inneren Sicherheit zurück, das de Maiziere im August vergangenen Jahres vorgelegt hatte.

Ein weiteres vom Bundestag verabschiedetes Gesetz gibt der Bundespolizei neue Befugnisse zum Einsatz automatischer Systeme zum Lesen von Autokennzeichen, zum Einsatz sogenannter Bodycams sowie zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in den Einsatzleitstellen.

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5 Kommentare

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  • Zur Überwachung öffentlicher Plätze und zB Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen ist das dringend geboten und richtig. Wer vor der immer weiter ansteigenden Gewaltkriminalität dort die Augen verschließt, handelt unverantwortlich. Opferschutz statt Täterschutz ist ANGESAGT!

    Natürlich verhindern Kameras nicht in jedem Fall Straftaten. Aber sie können wenigstens bei der Aufklärung und Verfolgung der Täter helfen, das sollte man nicht übersehen.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    "Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit soll bei der Videoüberwachung etwa in Einkaufspassagen, Sportstätten, auf Parkplätzen sowie in öffentlichen Bussen und Bahnen als besonders wichtiges Interesse gelten."

     

    Leben und Gesundheit können durch Videoüberwachung nicht geschützt werden. Attentätern ist es egal, ob sie gefilmt werden, Gewalttäter suchen sich andere Orte. (http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Ueberfall-Serie-auf-Frauen-in-Leipzig-Angeklagter-massiv-vorbestraft)

    Freiheit wird durch Videoüberwachung nicht geschützt, sondern gefährdet. Die Vorteile bei der Strafverfolgung wiegen das nicht auf.

  • Ich fand es blamabel, dass die Berliner Polizei nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin die Bevölkerung bitten musste, gemachte Fotos vom Weihnachtsmarkt zur Verfügung zu stellen. Weil es auf diesem nicht nur in der Weihnachtzeit belebten Platz keine Videoüberwachung gab.

    Den Anschlag hätte das vielleicht nicht verhindert, aber Anis Amri wäre bestimmt schneller und womöglich noch lebend gefasst und zur Verantwortung gezogen worden!

    • @Pfanni:

      Und das die Polizei und das BfV den Mann monatelang überwacht haben, und dann, obwohl ihnen u.A. durch Überwachung der Fusilet Moschee, Hilfe beim Umzug nach Berlin durch BfV Spitzel und so weiter bekannt war, das Amri zeitnah einen Anschlag plane, die Überwachung aufzugeben - wenn etwas an dieser Sache blamabel ist, dann doch das eklatante Versagen der Behörden!

       

      Die Logik, nach der sie hier eine (noch) fehlende Komplett-Überwachung der Berliner Innenstadt als "blamabel" bezeichnen, erschließt sich mir nicht.

       

      Hätte Videoüberwachung zu einer schnelleren Festnahme geführt, hätten das die DUTZENDEN Videoskameres, die Amri auf seiner Flucht quer durch Europa auf ALLEN Bahnhöfen von Berlin Zoologischer Garten angefanden bis zur Endstation in Mailand gefilmt haben doch erledigt, oder?

       

      Aber das ist allein auf Grund der schieren Menge an Videodaten nicht möglich Zeitnah nach verdächtigen zu suchen. Es mag sein, das Überwachungskameras Aufklärung von Straftaten, abhängig vom Kontext, erleichtert. Im Kontext des "Kampf gegen DEN Terror" ist sie allerdings gänzlich unbrauchbar, wie der Fall Amri doch ganz beispielhaft zeigt.

       

      Klar, die riesigen Datenmengen müssen nicht Menschen durchsuchen, das können auch Maschine machen. In London und anderswo tun sie das schon. Und wenn man in die heute debatierte Gesetztesvorlage sieht, findet man unter §25 des Personalausweisgesetztes den Passus: „Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.“ Die Richtung wird klar, es droht die flächendeckende Videoüberwachung und Geheimdienst-Gesichtserkennung-KI gegen DEN Terr0r!!

       

      Kennen sie dieses Bild vom Frosch, der gar nicht merkt das er/sie gekocht wird, weil Mensch die Temperatur nur langsam erhöht?

      • @Liese Lotte:

        @ LIESE LOTTE – Mit Verlaub – Hatten Sie schon mal einen Verkehrsunfall?

        Ihrer Logik gemäß hätten Sie sich dann strikt weigern müssen, Fotos von der Unfallsituation zu machen – der Unfall wäre ja allein dadurch weder verhindert, noch die Verkehrssicherheit erhöht worden! Der Unfallgegner hätte dagegen mit einer Handvoll Bilder – aus seiner Perspektive – die Schuldfrage zu seinen Gunsten geklärt. Denn ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

         

        Nein, ich bin kein Verfechter durchgehender Video-Überwachung, lehne diese aber auch nicht aus einem unbestimmten Bauchgefühl heraus grundsätzlich ab. Das „richtige“ Maß zu finden ist eine Gratwanderung und es wird immer Leute geben, denen das zu viel oder zu wenig ist.