Bundestag debattiert Entwurf: Lieferkettengesetz fast fertig
Acht Jahre nach dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza gibt es Konsequenzen: Ein Gesetz verpflichtet hiesige Firmen zum Schutz der Menschenrechte.
Darum geht es: Mittlere und große deutsche Unternehmen müssen spätestens ab 2024 die Menschenrechte der Beschäftigten ihrer wichtigsten Zulieferfirma in aller Welt schützen. Tun sie es nicht, drohen ihnen Bußgeldzahlungen und Schadensersatzklagen vor hiesigen Gerichten. Hiesige Auftraggeber müssen sich dann beispielsweise darum kümmern, dass Fabrikgebäude im Ausland sicher gebaut sind, die Beschäftigten den Mindestlohn erhalten, einer Gewerkschaft beitreten können, und keine Kinder unter 15 Jahren arbeiten.
„Wir gedenken heute der toten Frauen von Rana Plaza“, sagte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), der das Gesetz maßgeblich vorangetrieben hat. Rana Plaza war die Fabrik, die 2013 in Bangladesch einstürzte. Menschenrechte in der Wirtschaft bezeichnete Müller als „die soziale Frage des 21. Jahrhunderts“. SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil erklärte: „Wer global Gewinne macht, muss auch global Verantwortung übernehmen.“
Zahlreiche Wirtschaftsorganisationen wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Arbeitgeberverband (BDA) und der Handelsverband (HDE) haben das Gesetz jahrelang bekämpft und die ursprünglich geplanten Regelungen entschärft. Nun fordern sie, dass während der Beratung in den Ausschüssen des Bundestages weitere Bestimmungen herausgenommen werden. So wenden sich die Verbände unter anderem dagegen, dass hiesige Gewerkschaften im Namen von geschädigten ausländischen Arbeiter:innen vor deutschen Gerichten klagen können.
Inwieweit die Union auf diese Forderungen eingehen will, ließ Fraktionsvize Hermann Gröhe in seiner Rede nicht erkennen. Allerdings deutete er an, dass möglicherweise ausländische Markenunternehmen, die Textilien in Deutschland verkaufen, in das Gesetz einbezogen werden könnten, selbst wenn sie hierzulande keine Tochterfirmen haben.
Der grüne Entwicklungspolitiker Uwe Kekeritz kritisierte, dass die Regierungskoalition „die Umweltverantwortung der Unternehmen nur halbherzig“ ins Gesetz aufgenommen habe. Firmen sind zwar verpflichtet, die Vergiftung von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verhindern. Eine klimafreundliche Produktion wird aber nicht angestrebt.
Die Initiative Lieferkettengesetz, in der sich rund 120 zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengeschlossen haben, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), veranstaltete am Donnerstagmorgen eine Protestaktion vor dem Bundestag. Die Initiative bemängelte, zu wenige Unternehmen würden vom Gesetz erfasst. Laut Regierungsentwurf sollen die Regeln ab 2023 für hiesige Firmen gelten, die mehr als 3.000 Leute beschäftigen, ab 2024 auch für solche mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen. Kleinere Betriebe werden nicht erfasst.
Außerdem regelt das Gesetz vornehmlich, wie sich deutsche Auftraggeber um ihre Hauptzulieferer kümmern müssen. Die Initiative fordert, die komplette Produktionskette einzubeziehen, also auch der Anbau der Baumwolle in der Textilproduktion. Ähnliche Kritik üben ein Zusammenschluss von 50 Firmen, darunter Symrise, Tchibo und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!