Bundesregierung will Vetorecht: Feindliche Firmenübernahme
Die Bundesregierung will künftig ein Vetorecht bei Firmenübernahmen aus dem Ausland haben. Bislang ging das nur im Rüstungsbereich.
Bisher war das nur bei Firmen aus dem Rüstungsbereich möglich. Die neue Verordnung richtet sich zwar nicht explizit gegen China. Doch bereits im Februar forderten Deutschland, Frankreich und Italien die EU-Kommission auf, gegen unfaire Übernahmen aus China vorzugehen.
Oft, so hieß es damals, stecke der chinesische Staat dahinter, der strategisch Schlüsselindustrien im Ausland aufkaufe. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung keine Handhabe, als der chinesische Midea-Konzern den Augsburger Roboterhersteller Kuka übernahm.
Nun darf das Bundeswirtschaftsministerium auch bei „sicherheitsrelevanten Technologien“ einschreiten, etwa bei Softwareherstellern, die Programme für kritische Infrastrukturen schreiben, bei Firmen, die mit Überwachung beschäftigt sind, oder Cloud-Computing-Diensten. Die Bundesregierung rechnet mit fünf bis zehn Fällen im Jahr.
Mögliche EU-weite Maßnahmen
Die Verordnung ist eine Maßnahme in einem größeren politischen Ringen, in dem es um die Grundprinzipien freier Handel versus berechtigte Sicherheitsinteressen europäischer Regierungen vor dem Aufkauf von Schlüsseltechnologie durch ausländische Staatskonzerne geht – und damit um Fragen künftiger Technologieführerschaft.
Die EU-Kommission wog beide Argumente im Mai dieses Jahres ab und kam zu dem Schluss, es brauche „vorsichtige Analyse und angemessene Maßnahmen“. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will im September in seiner Rede zur Lage der Union mögliche EU-weite Maßnahmen präsentieren.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie reagierte vergrätzt. „Ein Außenwirtschaftsrecht, das Investitionen mehr und mehr blockiert, lehnt der BDI ab“, erklärte Stefan Mair von der Hauptgeschäftsführung des Verbandes.
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