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Bundesrat billigt PflegereformAngehörige werden entlastet

Die Pflegereform mit höheren Beiträgen zum 1. Juli und Entlastungen für Pflegebedürftige kommt. Der Bundesrat billigte das Gesetz am Freitag.

Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum Jahreswechsel um fünf Prozent Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Berlin afp | Die Pflegereform kann in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das Gesetz, wodurch Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld bekommen sollen. Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum Jahreswechsel um fünf Prozent. Dieses Geld bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause ehrenamtlich versorgt werden – in der Regel von Angehörigen. Gleichzeitig werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent angehoben.

In dem Gesetz ist zudem ein sogenanntes Entlastungsbudget vorgesehen, um pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings die ab 2025 ursprünglich geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von fünf Prozent auf 4,5 Prozent verringert.

Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Der Zuschlag fällt dabei umso höher aus, je länger die Verweildauer im Heim ist.

Entlastung kinderreicher Familien

Ausgeweitet werden soll ab 2024 die Unterstützung für Menschen, die wegen der Pflegebedürftigkeit eines Verwandten vorübergehend nicht arbeiten können. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.

Die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung soll Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Für den Fall, dass dies nicht ausreicht, enthält das Gesetz auch eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur weiteren Anpassung des Beitragssatzes.

Wer mehrere Kinder hat, soll ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren pro Kind 0,25 Beitragssatzpunkte weniger zahlen. Dies geht auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zurück, kinderreiche Familien zu entlasten.

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1 Kommentar

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  • „ Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.“



    Was soll das eigentlich!? Staatliche Strafe dafür, dass man Gott sei Dank keine Kinder in diese krisengeschüttelte, bereits vielerlei Orts kaputte Welt gesetzt hat, die von immer mehr Idioten regiert wird?

    Bundestagsabgeordnete verdienten 2020 im Schnitt 120.000 € jährlich ohne Nebeneinkünfte (!). Bei inzwischen 735 Abgeordneten kommt man da locker auf über 90 Millionen € und das ist erst der Anfang:



    www.nn.de/politik/...ordnete-1.10636310

    Während sich die einen bestens bedienen und Steuergelder in Milliardenhöhen versemmeln, wird der kinderlose arme Rest auch noch abgestraft.



    Gut, meine imaginären Kinder so einen Blödsinn nicht auch noch erleben müssen!