Bundesrat beschränkt Ackergift weiter: Glyphosat bleibt draußen
Die Länderkammer beschließt, die Nutzung für das umstrittene Pestizid nicht auszuweiten. In Schutzgebieten bleibt es verboten.
„Das war eine wichtige Entscheidung“, sagt Laura Henningson, Referentin für Agrobiodiversität beim Naturschutzbund Nabu. Allerdings sei Glyphosat für die nächsten zehn Jahre weiter zugelassen und die Bundesregierung müsse jetzt schnell das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ vorlegen. Darin solle sie konkret darlegen, wie die Landwirte den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 halbieren können; die Referenzzeit sind die Jahre zwischen 2011 und 2013.
Gegen dieses Reduktionsziel geht der Deutsche Bauernverband vor. Er sieht das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz als „Affront gegen die Landwirtschaft“ und befürchtet Produktionseinbußen. Umweltverbände sehen das mit großer Sorge: „Wir sind entsetzt, dass der Bauernverband und die anderen Agrarverbände die dringenden Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes ignorieren“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des Umweltverbandes BUND. Der Bauernverband verrate mit seiner Blockade auch den Wunsch der eigenen Mitglieder nach größerer Unabhängigkeit von Industrieverbänden und langjähriger Planungssicherheit.
Planungssicherheit fehlen für Industrie und Landwirte auch für den Umgang mit Glyphosat. Das Pflanzenschutzmittel steht im Verdacht, bei Menschen Krankheiten wie Krebs auszulösen, Bienen und insgesamt die Biodiversität zu gefährden. Von den Behörden immer wieder neu und befristet zugelassen, konnten sich die EU-Mitgliedsländer zuletzt nicht auf eine einheitliche Position einigen. Die Kommission entschied – wie in diesem Falle vorgesehen – alleine und verlängerte die Zulassung um weitere 10 Jahre. Sowohl gegen die Praxis, ein Ackergift für begrenzte Zeiträume zulassen, als auch gegen die zehnjährige Glyphosat-Zulassung der Kommission gehen die Aurelia-Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam vor.
Das Urteil des EU-Gerichts stehe kurz bevor. Nach dem Urteil werde das Verfahren voraussichtlich zur letzten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, gehen. Denn wegen des grundlegenden Stellenwerts des Urteils, das einen Präzedenzfall für andere Pestizid-Wirkstoffe schaffe, werde keine der Streitparteien eine Niederlage vor Gericht akzeptieren.
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