Bundesland mit höchster Inzidenz: Sachsen plant 2G im Einzelhandel
Ab Montag sollen in Sachsen schärfere Coronaregeln gelten. Die Weihnachtsmärkte dürfen trotz der drohenden Überlastung in den Kliniken stattfinden.
Die verschärfte 2G-Maßnahme im Einzelhandel ist für die sogenannte Überlastungsstufe vorgesehen, also den Fall, dass die Krankenhausbetten knapp werden. Diese Stufe erreiche Sachsen vermutlich am Freitag, sagte Köpping. Ausgenommen von der 2G-Regel seien aber weiterhin Supermärkte, Drogerien, Apotheken sowie andere Einrichtungen der Grundversorgung.
Mit Überlastungsstufe soll bei Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 50 Personen künftig 2G plus gelten – das heißt, auch Geimpfte und Genesene müssen dann einen negativen Test vorweisen, um teilnehmen zu können.
Köpping teilte außerdem mit, dass die Weihnachtsmärkte in Sachsen selbst dann stattfinden dürfen, wenn die Überlastungsstufe in den Kliniken erreicht sei – allerdings unter verschärften Bedingungen. Die Veranstalter*innen müssten die Märkte in Bereiche zum Flanieren und Verweilen aufteilen. In den Flanierbereichen gebe keine Einschränkungen, in den Verweilbereichen, in denen man essen und trinken könne, gelte hingegen 2G.
Strengere Regeln sind lokal möglich
Laut der aktuellen Corona-Verordnung, die noch bis Sonntag gilt, sollte die 2G-Regel in den Verweilbereichen erst dann greifen, wenn sich darin mehr als 1.000 Besucher*innen aufhalten. „Diese 1000er-Grenze haben wir in der neuen Verordnung aufgehoben“, sagte Köpping.
Die Ministerin sagte aber auch: „Wenn ich Bürgermeisterin wäre, dann würde ich dieses Jahr auf den Weihnachtsmarkt verzichten.“ Bereits vergangene Woche hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wegen der angespannten Lage eine Absage der Märkte gefordert.
Unabhängig von der Überlastungsstufe sieht die neue Corona-Verordnung 2G plus für Beschäftigte und Besucher*innen in gefährdeten Einrichtungen vor. Dazu zählen laut Köpping Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser sowie medizinische Einrichtungen.
Darüber hinaus erklärte Köpping, dass die Landkreise und kreisfreien Städte eigenständig strengere Regelungen treffen dürfen. Die Regionen müssten nicht auf neue Verordnungen der Landesregierung warten. Damit sprach die Ministerin insbesondere die Landkreise Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an, in denen die Inzidenz aktuell bei über 1000 liegt.
Drohende Überlastung der Krankenhäuser
Sachsen ist das Bundesland mit der mit Abstand höchsten 7-Tage-Inzidenz Deutschlands. Laut RKI lag sie am Dienstag bei 759,3. Dieser Wert ist im Vergleich zur Vorwoche um 275 Prozentpunkte gestiegen. Bundesweit betrug die Inzidenz 312. „Die Lage in Sachsen ist sehr dramstisch“, sagte Köpping. Um die Überlastung der Kliniken zu verhindern, müssten sich die Bürger*innen nun „sehr, sehr stark einschränken“.
Nach Angaben des sächsischen Gesundheitsministerium befanden sich am Dienstag im Freistaat 1.524 Coronapatient*innen auf der Normalstation. Damit ist die Belastungsgrenze bei der Belegung von Krankenhausbetten – diese liegt bei 1.300 auf der Normalstation – den zweiten Tag infolge überschritten worden. Wenn die Zahl auch am Mittwoch über dem Schwellenwert liegt, dann tritt am Freitag die Überlastungsstufe in Kraft. Mit dieser Stufe gehen schärfere Regeln einher.
Sachsen hat nicht nur die höchste 7-Tage-Inzidenz Deutschlands, sondern auch die niedrigste Impfquote. Nur 57,5 Prozent der Menschen hier sind vollständig geimpft. Bundesweit liegt die Impfquote bei 67,6 Prozent.
Während die Nachfrage nach Boosterimpfungen groß sei, gebe es bei den Erst- und Zweitimpfung kaum einen Anstieg, sagte Köpping. Knapp zwei Drittel der täglichen Impfungen seien Boosterimpfungen, ein Drittel Erst- und Zweitimpfungen. Die Ministerin appellierte erneut an alle Ungeimpften, sich impfen zu lassen. „Die 7-Tage-Inzidenz bei den Geimpften liegt in Sachsen bei nur 62, bei den Ungeimpften beziehungsweise nicht vollständig Geimpften bei 1.718.“
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