Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren, urteilt das Bundesarbeitsgericht – es sei denn, es gab rechtzeitig eine Aufforderung, ihn zu nehmen.
Ein LKW-Fahrer will Überstunden abrechnen, doch präzise Zeiterfassung fehlt. Nun hat ein Gericht entschieden: Der Arbeitgeber kann das Geld einbehalten.
Die Kirche darf von ihren Beschäftigten keine Loyalität einfordern. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts schränkt die kirchliche Macht nicht wirklich ein.