Bund-Länder-Schalte zur Coronalage: Impfpflicht rückt näher
Bund und Länder wollen eine „zeitnahe Entscheidung“ über den verpflichtenden Piks. Lockdowns und Schulschließungen sind weiter kein Thema.
Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus rückt in Deutschland näher. Bei einer informellen Videokonferenz einigten sich Bund und Länder am Dienstag darauf, dass „eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet werden“ solle, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert nach dem Treffen mit.
Ein formeller Beschluss fiel nicht. Aber sowohl die Unions- als auch die SPD-geführten Länder hatten sich in Textentwürfen, die der taz vorliegen, dafür ausgesprochen, die Einführung einer solchen vorzubereiten.
Nachdem führende Grünen-Vertreter bereits zuvor Offenheit für die allgemeine Impfpflicht gezeigt hatten, plädierte bei der Sitzung am Dienstag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen auch der künftige Bundeskanzler Olaf Scholz dafür. Entschieden werden soll darüber in einer Bundestagsabstimmung, bei der die sonst übliche Fraktionsdisziplin aufgehoben wäre – wohl aus Rücksicht auf die FDP, bei der viele Abgeordnete bisher gegen die Impfpflicht sind. Gelten könnte die Pflicht der SPD zufolge ab Februar 2022.
Bis dahin soll die bisherige Impfkampagne deutlich beschleunigt werden, um die wachsende Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen, aber auch nach Erstimpfungen befriedigen zu können. Bis Weihnachten sollten 30 Millionen Impfungen ermöglicht werden, teilte Seibert mit. Um das zu schaffen, sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch Apotheker*innen und Zahnärzt*innen impfen dürfen.
Diskos zu, Schulen auf
Im Entwurf der SPD-Länder findet sich zudem die Forderung, einer dritten Impfung verbindlich zu machen. Um weiterhin als geimpft zu gelten, müsste der sogannten Booster perspektivisch spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen; übergangsweise ist ein Zeitraum von bis zu neun Monaten vogesehen. Entscheidungen fielen am Dienstag aber nicht; das ist für den kommenden Donnerstag vorgesehen, wenn Bund und Länder erneut konferieren.
Neue Lockdowns oder Schulschließungen sind dagegen weiterhin nicht geplant: Auch nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bundesnotbremse vom Frühjahr für rechtmäßig erklärt hat, plant die Politik keine solchen bundesweiten Maßnahmen – obwohl etwa die Zahl der auf Intensivstationen behandelten Coronapatient*innen derzeit fast so hoch liegt wie im Frühjahr und weiterhin stark steigt.
In den Entwürfen genannt wird bisher nur die Schließung von Clubs und Diskotheken sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und verringerte Zuschauerzahlen bei Großveranstaltungen. Zudem soll die sogenannte 2G-Regel, bei der nur Geimpfte und Genesese Zugang zu vielen Einrichtungen des öffentlichen Lebens haben, künftig bundesweit angewendet werden.
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