Bürokraft von Staatssekretär: Nazi-Freund verschwiegen
Eine ehemalige Mitarbeiterin von Umweltstaatssekretär Flasbarth hat ihren rechtsextremen Lebensgefährten verschwiegen. Sie klagt gegen ihre Kündigung.
In dem Verfahren geht es nicht um die politische Einstellung der Verwaltungsfachangestellten, sondern um eine „Pflichtwidrigkeit“, wie der Richter es nannte: „Es sieht so aus, als habe die Klägerin ihren Verlobten unterschlagen, damit dieser nicht in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird.“
Eine Sicherheitsüberprüfung gehört zum Einstellungsverfahren, ein rechtsextremer Partner hätte Nicole J. vermutlich um den neuen Job gebracht. Zuvor war sie im Außenministerium tätig.
Das Bundesinnenministerium, so führt es der Richter aus, habe die zuständigen KollegInnen im Umweltressort auf eine Hausdurchsuchung bei den J.s aufmerksam gemacht. Dabei hatten die Ermittler NS-Devotionalien, Material von rechtsextremen Organisationen wie der NPD und den Identitären gefunden, auch welches von der AfD. Zudem sei in der Wohnung eine Druckerei zur Vervielfältigung von rechtsradikalem Material betrieben worden. Weil sich bei den J.s auch zwei Ordnermappen aus dem Umweltministerium befanden, wurde schließlich ihr Arbeitgeber informiert.
Ermittlungen gegen Freund wegen Anschlag
Grund für die Durchsuchung waren Ermittlungen gegen Eric J. wegen eines Anschlags auf einen kirchlichen Flüchtlingstreff im brandenburgischen Jüterbog im November 2015. Kurz nachdem etwa 200 RechtsextremistInnen durch die Kleinstadt gezogen waren, wurde die Begnungsstätte „Turmstube“ mit Pyrotechnik schwer beschädigt. Ermittelt wurde auch gegen den damaligen NPD-Politiker Maik Schneider, der inzwischen wegen einer anderen Straftat in Haft sitzt. Die Ermittlungen wegen der „Turmstube“ sind nach Angaben der Potsdamer Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt. Ermittelt wird gegen Eric J. noch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, bei der Hausdurchsuchung wurde ein Schlagring gefunden.
Im Landesarbeitsgericht warb der Richter für einen Vergleich, denn der Fall sei komplex, auch weil J. zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war. Im Raum steht nun die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende 2019 mit einem „berufsfördernden Zeugnis“, wie es der Richter nannte. Die Entscheidung wird am 5. August verkündet.
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