Bürgerkrieg in Syrien: Wenn der Terror nach Hause kommt
Gegen einen mutmaßlichen deutschen Syrien-Kämpfer wurde ein Haftbefehl erlassen. Der 19-jährige war Mitglied in einer der radikalsten Dschihadisten-Gruppen.
BERLIN rtr | Der Bundesgerichtshof hat gegen einen mutmaßlichen deutschen Syrien-Kämpfer Haftbefehl erlassen. Der 19-jährige Kreshnik B. sei dringend verdächtig, als Mitglied der islamistischen Gruppe Isil an Kämpfen in Syrien teilgenommen zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit.
Der Beschuldigte sei vermutlich im Juli 2013 nach Syrien gereist und Mitte Dezember nach der Rückkehr nach Deutschland festgenommen worden. Die Vereinigung Islamischer Staat im Irak und der Levante (Isil) gilt als radikalste Dschihadisten-Gruppierung im syrischen Bürgerkrieg.
Sie wird für Anschläge, Entführungen und Erschießungen verantwortlich gemacht. Ihr Ziel sind neben Regierungstruppen und konkurrierenden Aufständischen auch Zivilisten und Angehörige von Hilfsorganisationen.
Kreshnik B. absolvierte nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Syrien zunächst eine Schusswaffenausbildung und schloss sich danach Isil an. Für sie soll der Deutsche auch Wachdienste verrichtet haben.
Die deutschen Sicherheitsbehörden hatten zuletzt vor einer erhöhten Anschlagsgefahr durch heimkehrende Syrien-Kämpfer gewarnt. „Wir haben zu etwa einem Dutzend dieser Personen Erkenntnisse, dass sie sich aktiv am bewaffneten Kampf in Syrien beteiligt haben“, sagte der Chef des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, Ende Februar. „Damit wächst die Gefahr terroristischer Handlungen auch in Deutschland.“ In Sicherheitskreisen hieß es, die Islamisten würden observiert, um Gewalttaten zu verhindern. Es gebe Anzeichen, wonach Syrien-Heimkehrer in anderen europäischen Ländern Anschlagspläne geschmiedet hätten. Diese seien vereitelt worden.
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