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Brexit-Entscheid im britischen UnterhausEU-Austrittsgesetz durchgewunken

Lange Debatten, viele Anträge: Das Unterhaus hat das umstrittene EU-Austrittsgesetz nun verabschiedet. Dieses muss jetzt hohe Hürden im Oberhaus nehmen.

Wie wird das EU-freundliche Oberhaus entscheiden? Foto: dpa

London dpa/rtr/taz | Das britische Unterhaus hat am Mittwoch das Gesetz zum Brexit verabschiedet. Mit 324 zu 295 Stimmen beschloss die Kammer, dass der EU-Beitritt rückgängig gemacht und die EU-Gesetzgebung in britisches Recht überführt werden soll. Nach der Verabschiedung im britischen Unterhaus muss das umstrittene EU-Austrittsgesetz noch weitere hohe Hürden im Parlament überwinden. Denn das Gesetz kommt jetzt in das mehrheitlich EU-freundliche Oberhaus – Änderungsanträge der Lords sind wahrscheinlich.

Schon im Unterhaus waren in den vergangenen Wochen Hunderte von Änderungsanträgen eingebracht worden. Brexit-Minister David Davis teilte nach der erfolgreichen Abstimmung in London mit, er sei froh, dass das Austrittsgesetz diese Stufe im Parlament erreicht habe. Für Brexit-Sprecher Keir Starmer von der oppositionellen Labour-Partei ist das Gesetz jedoch „für den Zweck nicht geeignet“.

Mit dem EU-Austrittsgesetz soll die Geltung von EU-Recht in Großbritannien beendet werden, zum Beispiel beim Verbraucherschutz und den Arbeitnehmerrechten. Gleichzeitig sollen sämtliche EU-Vorschriften in nationales Recht übertragen werden, damit beim Austritt aus der Europäischen Union kein Chaos entsteht.

Premierministerin Theresa May regiert seit einer schiefgelaufenen Neuwahl nur mit einer hauchdünner Mehrheit von sieben Mandaten. Ihre Regierung wird von der erzkonservativen, nordirischen DUP gestützt. Erst kürzlich musste May einen Kompromiss beim EU-Austrittsdatum hinnehmen. Sie wollte den 29. März 2019 im EU-Austrittsgesetz festschreiben lassen; Tory-Rebellen lehnten das ab. Sie befürchteten, dass das Datum eventuell nicht einzuhalten ist. Die Lösung: Das Datum wird zwar im Gesetz verankert, aber kann im Notfall geändert werden.

Brüssel bot London nach dem Brexit eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 an. In diesem Zeitraum sollen für Großbritannien alle Rechte und Pflichten des Binnenmarktes und der Zollunion gelten. Brüssel schloss ein Mitspracherecht in europäischen Institutionen aus. Auch dürfe das Vereinigte Königreich in dieser Phase keine eigenen Handelsverträge abschließen, hieß es.

In der Regel wählen die Briten alle fünf Jahre ihre Abgeordneten im Unterhaus (House of Commons), die meisten Mitglieder des Oberhauses (House of Lords) werden dagegen auf Lebenszeit ernannt. Üblicherweise müssen Entscheidungen des einen Hauses im anderen bestätigt werden. Die Beratung im Oberhaus zum Brexit-Gesetz steht Ende Januar an. Mays Partei hat hier keine Mehrheit.

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