Brennelement-Exporte nach Doel: Atomaufsicht auf Tauchstation
Im Januar wurden Brennelemente ohne gültige Genehmigung von Lingen in das belgische AKW exportiert. Warum reagiert die Aufsicht nicht?
Von ihm als dem verantwortlichen Minister für die Atomaufsicht sei „bislang kein einziges Wort zu hören gewesen“, heißt es darin. „Das ist aus unserer Sicht völlig unverständlich und wird Ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht.“ Durch die Transporte sei „der besorgniserregende Eindruck entstanden, als habe sich rund um die Framatome GmbH ein rechtsfreier Raum gebildet“.
Eine Antwort haben die Initiativen eigenen Angaben zufolge auch eine Woche danach noch nicht bekommen. „Wie sich Niedersachsen hier wegduckt, ist ziemlich skandalös“, sagt Matthias Eickhoff vom Bündnis Sofortiger Atomausstieg Münster, einer der Unterzeichner des Briefs. Auch eine taz-Anfrage nach Konsequenzen aus den vermutlich illegalen Transporten hat das Ministerium nach fast zwei Wochen noch nicht beantwortet.
Aus der Brennelementefabrik in Lingen waren zwischen dem 18. und 25. Januar insgesamt vier Transporte in das belgische Uralt-AKW Doel gegangen, obwohl der Umweltverband BUND Widerspruch gegen die Genehmigungen eingelegt hatte. Dieser hat nach Ansicht der zuständigen Genehmigungsbehörde aufschiebende Wirkung.
„Aufschiebende Wirkung“
Die Betreiberfirma Advanced Nuclear Fuels (ANF), die zum französischen Atomkonzern Framatome gehört, hält die Durchführung jedoch weiterhin für rechtmäßig. In einer Anhörung des Lingener Umweltausschusses am Montag erklärte der Geschäftsführer Peter Reimann laut Neuer Osnabrücker Zeitung: „Alles, was wir tun, steht auf dem Boden des Rechts.“ Nach seinen Angaben hatte ANF am 15. Januar schriftlich beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) angefragt, ob der vorliegende Widerspruch aufschiebende Wirkung habe. Als das Bafa bis zum Vormittag des 18. Januar nicht geantwortet habe, habe das Unternehmen den ersten Transport losgeschickt.
Das Bafa hat dieser Darstellung widersprochen. Das Unternehmen sei am 15. Januar über den Widerspruch informiert gewesen, teilte die Behörde mit – und auch über die Einschätzung des Bafa, „dass die Klage einer Umweltorganisation aufschiebende Wirkung habe“. Am 18. Januar sei das dem Rechtsanwalt des Unternehmens erneut in einem Gespräch mitgeteilt worden; am 21. Januar habe es dann eine förmliche Mitteilung der Behörde an das Unternehmen gegeben. Selbst wenn die rechtliche Lage beim ersten Transport am 18. Januar noch unklar gewesen sein sollte, war sie somit zumindest bei den beiden Transporten am 22. und 25. Januar eindeutig.
Umweltverbände stellen Strafnazeige
Wegen der trotz Widerspruchs durchgeführten Transporte haben Umweltverbände mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei ANF gestellt. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums, das in dieser Frage die Aufsicht über das Bafa hat, ist das nachvollziehbar. Man habe das Unternehmen im Vorfeld ausdrücklich gewarnt, heißt es in einem Bericht des Ministeriums, der am Mittwoch im Bundestags-Umweltausschuss vorgestellt wurde. Das Bafa habe „die Genehmigungsinhaberinnen auf das Strafbarkeitsrisiko bei dennoch stattfindenden Ausfuhren hingewiesen“, heißt es darin. Im Dezember hatte ANF/Framatome sich bereits bei Brennelementtransporten ins schweizerische AKW Leibstadt über einen Widerspruch hinweggesetzt. Auch in diesem Fall ist Strafanzeige erstattet worden.
Begründet werden die Widerspruchsverfahren mit der Gefahr, die von alten, störanfälligen AKWs im Ausland nahe der deutschen Grenze ausgeht. Das Bundesumweltministerium hatte versucht, sie gesetzlich verbieten zu lassen, war damit aber gescheitert.
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