Bremer V-Mann-Skandal: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Geheimnisverrat
Ein Mitglied der Linken-Fraktion soll in einer extremistischen Gruppe sein. Das wurde durchgestochen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Geheimnisverrat.
Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang der Bremer V-Mann-Affäre wegen des Verdachts auf Verletzung der Geheimhaltungspflicht gemäß Paragraf 353b des Strafgesetzbuchs. Die Ermittlungen würden sich derzeit gegen Unbekannt richten, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch der taz mit.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft sowohl für das Landesamt für Verfassungsschutz als auch für die Bremische Bürgerschaft die für die Strafverfolgung erforderlichen Ermächtigungen der Dienstherren eingeholt. Das bedeutet, dass grundsätzlich Abgeordnete sowie Mitarbeitende des Verfassungsschutz zum Kreis der möglichen Verdächtigen zählen. Die Immunität muss nicht eigens aufgehoben werden.
Es geht bei dem Vorgang um einen Beitrag des Radio-Bremen-Lokalmagazins „buten un binnen“ vom 11. Februar 2026. Darin sagt ein Reporter wörtlich, aus der parlamentarischen Kontrollkommission, deren Arbeit geheim ist, sei ein „Thema durchgesickert“: dass nämlich ein Mitarbeiter der Linken-Fraktion Mitglied der Interventionistischen Linken (IL) sei, einer Gruppe, die vom Verfassungsschutz als „gewaltorientierte Linksextremist:innen“ eingestuft und daher beobachtet wird.
Die IL hatte Ende Januar öffentlich gemacht, dass sie mindestens sieben Jahre von einem V-Mann bespitzelt wurde. Er soll auch widerrechtlich freundschaftliche und sexuelle Beziehungen zu seinen Spitzel-Objekten unterhalten haben. Diese Veröffentlichung war der Beginn der Bremer V-Mann-Affäre, in deren Verlauf Medien und Opposition mehrmals die rot-rot-grüne Landesregierung verdächtigten, von Linksextremen unterwandert zu sein.
Zur Geheimhaltung verpflichtet
Unter anderem hatte die CDU skandalisiert, dass die Linke den Mitarbeiter beschäftigen soll, der der IL angehöre. Die IL strebe laut Verfassungsschutz die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. „Wir müssen befürchten, dass ein mutmaßlicher Linksextremist jahrelang Einfluss auf die Bremer Gesetzgebung gehabt haben könnte“, hatte die Fraktionsvorsitzende Wiebke Winter gesagt. Die Kampagne gipfelte in einem – erfolglosen – Misstrauensantrag von CDU und FDP gegen die beiden linken Senatorinnen in der Regierung.
Nun muss sich die CDU die Frage stellen, ob ihre Abgeordneten eine Straftat begangen haben. Denn die Mitglieder der parlamentarischen Kontrollkommission sind „zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind“. So steht es im Gesetz über den Verfassungsschutz, den die Kommission kontrollieren soll. „Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der parlamentarischen Kontrollkommission.“
Die Kommission hat aus den Reihen von CDU, SPD und Grünen drei Mitglieder, drei stellvertretende Mitglieder sowie zusätzlich zwei ständige Gäste. Bei diesen handelt es sich um einen Abgeordneten der Linken- und einen der FDP-Fraktion.
Die zwei Mitglieder der CDU, die Fraktionsvorsitzende Wiebke Winter und Marco Lübke, äußerten sich nicht zu der Anfrage der taz, ob sie schon Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hätten oder gar schon vernommen wurden. Einige andere Teilnehmende sagten, sie hätten nichts gehört und auch nicht gewusst, dass die Ermittlungen jetzt offiziell aufgenommen worden sind.
Auch das Landesamt für Verfassungsschutz äußerte sich nicht zu dem Thema. Die Behörde nimmt mit ihrem Leiter sowie weiteren Vertreter:innen ebenfalls an den Sitzungen teil. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass sie dem Radio-Bremen-Reporter die Information über den Fraktions-Mitarbeiter gesteckt haben. So profitieren sie davon nicht – anders als die Oppositionsfraktionen.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht, wie viele Abgeordnete und Verfassungsschutz-Mitarbeiter:innen als Verdächtige infrage kommen.
Sitzung unterliegt der Geheimhaltung
Wer an der betreffenden Sitzung teilgenommen hat, lässt sich aufgrund des Geheimschutzes nicht herausbekommen. Die Bremische Bürgerschaft legt diesen so weit aus, dass er auch Zeit und Ort der Sitzungen einschließt.
Die Frage der taz, wie viele Sitzungen es in diesem Jahr bis zur Ausstrahlung des betreffenden „buten un binnen“-Beitrags gegeben hat, hat die Bürgerschaftskanzlei ebenfalls nicht beantwortet. Ihre Argumentation: Auch das unterliege der Geheimhaltung.
Vermutlich handelt es sich um eine Sitzung wenige Tage zuvor. Am 5. Februar hatte der Spiegel einen Artikel veröffentlicht, in dem die Autoren behaupteten, ein Bremer Rechtsanwalt sei bei der Enttarnung des Verfassungsschutz-Spitzels dabei gewesen. Dieser wurde daraufhin von Vertreter:innen aller Fraktionen zum Rücktritt von seinem Amt als stellvertretender Richter des Landesverfassungsgerichts gedrängt.
Die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft wollte sich aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht äußern. Es ist unwahrscheinlich, dass etwas dabei herauskommt, da sich der oder die Täter:in selbst belasten müsste. Der „buten un binnen“-Reporter kann sich auf den Quellenschutz berufen.
In einer vorherigen Version, die auch im E-Paper erschienen ist, hieß es, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richteten sich gegen die Abgeordneten und die Mitarbeitenden des Verfassungsschutzes. Richtig ist, dass derzeit gegen Unbekannt ermittelt wird. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert.
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