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Bremer V-Mann-SkandalDer Mitarbeiter, der Anwalt, der V-Mann

Die taz will dabei sein bei der Enthüllung brisanter Verflechtungen von Politik und Linksextremismus in Bremen – und sortiert einfach mal die Fakten.

So sah der Bremer V-Mann natürlich nicht aus: wohl aber oft der Protest gegen Überwachung durch Spionagedienste Foto: Peter Steffen/dpa

Seit zwei Wochen behaupten Medien und Opposition, die Bremer Linke sei von Extremisten unterwandert und damit als Teil der rot-grün-roten Landesregierung untragbar. Die taz sortiert die Fakten – anhand der Personen, die im Zentrum des Konflikts stehen.

Der Mitarbeiter

Ein Mitarbeiter der Bremer Linksfraktion soll Mitglied der Interventionistischen Linken (IL) sein, einer bundesweit agierenden Gruppe, die den Kapitalismus überwinden will. Nach Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes hat sich die IL „in Bezug auf Gewalt gegen Sachen verbal radikalisiert“. Das habe sich jedoch nicht in Aktionen niedergeschlagen.

Der Bremer Ableger wird vom Landesverfassungsschutz beobachtet und in dessen Jahresbericht als „gewaltorientiert“ bezeichnet. Belege kann der Bremer Verfassungsschutz nicht liefern, trotz langjähriger Beobachtung und Einschleusung eines V-Manns, der sie bespitzelt haben soll (siehe „Der V-Mann“).

Verbreitet hatte die mutmaßliche IL-Mitgliedschaft des Linken-Mitarbeiters das Regionalmagazin „buten und binnen“ am Mittwoch vergangener Woche. Die Quelle: namentlich nicht genannte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitglieder der parlamentarischen Kontrollkommission. In der soll der Verfassungsschutz die Information über den Mitarbeiter weitergegeben haben. Nun verteilt die IL keine Mitgliedsausweise und die Teilnahme an strafrechtlich nicht belangbaren Aktionen oder an Treffen rechtfertigt keine Kündigung eines Fraktions-Mitarbeiters.

Eine Mitgliedschaft oder Nähe zur Interventionistischen Linken stellt für uns kein Hindernis dar. Als Linke teilen wir die Einordnung des Verfassungsschutzes gegenüber der IL bekanntermaßen nicht.

Statement der Bremer Linksfraktion

Das sagt Nelson Janßen, einer der beiden Fraktionschefs der Linken, quasi täglich auf Nachfrage von Journalist:innen. Er zweifle nicht „an der demokratischen Überzeugung und Gewaltfreiheit“ des Mitarbeiters. Auf der Website der Fraktion steht: „Eine Mitgliedschaft oder Nähe zur Interventionistischen Linken stellt für uns kein Hindernis dar. Als Linke teilen wir die Einordnung des Verfassungsschutzes gegenüber der IL bekanntermaßen nicht.“

Das skandalisierte am Donnerstag auch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, der die Kampagne vor zwei Wochen losgetreten hatte (siehe „Der Anwalt“). „Eine Regierungspartei bekennt sich offen zu Linksextremen, die für einen Systemwechsel in Deutschland eintreten.“ Und weiter: „Laut Verfassungsschutz will die IL die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen.“

Nun gehört zu der das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Um es ganz einfach zu sagen: Es ist erlaubt, diesen Staat voll doof zu finden. Sagt sogar das Bundesamt für Verfassungsschutz. Verboten ist es, an der Abschaffung der Grundordnung zu arbeiten. Und da lässt sich der IL nichts nachweisen. Anders als Bremer Politiker:innen, die an der Gewaltenteilung sägen.

Der Anwalt

Bremer Lokalmedien reden nicht mehr so gern darüber, seitdem ihnen am Montag nach mehreren Ju­ris­t:in­nen­ver­bän­den sogar die politisch übergeordnete Bremer Rechtsanwaltskammer einen Grundsatz der freiheitlich demokratischen Grundordnung erklärt hat: die Unabhängigkeit der Justiz.

Die wird in Bremen von allen Parlamentsfraktionen attackiert sowie von der Exekutive in Person des Bürgermeisters Andreas Bovenschulte (SPD). Erfolgreich hatten sie den Rechtsanwalt Anatol Anuschewski gedrängt, als stellvertretender Richter am Landesverfassungsgericht, dem Staatsgerichtshof, zurückzutreten. Der Grund: Er soll laut Spiegel Mitglieder der IL begleitet haben, als diese den V-Mann Anfang Januar in dessen Wohnung mit seiner Tätigkeit für den Verfassungsschutz konfrontierten.

Das widerspreche nicht der Tätigkeit als Verfassungsrichter, stellt die Anwaltskammer klar. Einem Rechtsanwalt dürfe aus der Auswahl seiner Mandate kein Nachteil entstehen. Ob er eine andere Rechtsauffassung vertrete als die Kammer, wollte die taz von Bürgermeister Bovenschulte, immerhin Volljurist, wissen. Darauf gab es von seinem Sprecher keine Antwort, ebenso wenig von der CDU, die den Anwalt besonders scharf angegriffen hatte.

Der Spiegel hat sich jetzt von „Sicherheitskreisen“ erzählen lassen, dass Anuschewski selbst IL-Mitglied sein soll, wie man am Donnerstag schrieb. Und das schon 2019, als er nicht nur eine Stellvertreter-Funktion am Staatsgerichtshof innehatte. Ein Blick in die Geschichte des Staatsgerichtshofs zeigt, dass sich hier ein Wandel in der Bewertung dessen, was als „linksextrem“ gilt, vollzogen hat.

Denn CDU, FDP, SPD und Grüne haben seit 2007 ohne Probleme und ohne Intervention des Verfassungsschutzes über vier Legislaturperioden Rolf Gössner in den Staatsgerichtshof gewählt, einen ebenfalls von der Linken für das Amt vorgeschlagenen Rechtsanwalt. Gössner wurde bis 2008 vom Bundesverfassungsschutz überwacht, was er selbst öffentlich gemacht hatte. Erst 2020 entschied ein Gericht in letzter Instanz, dass die jahrzehntelange Überwachung rechtswidrig gewesen war.

Der V-Mann

In Vergessenheit geraten ist der Anfang der Geschichte: Am 22. Januar hatte die IL öffentlich gemacht, dass sie einen V-Mann des Verfassungsschutzes enttarnt hatte. Der soll über acht Jahre linke Gruppen, darunter die IL, ausspioniert, dabei freundschaftliche und Liebes-Beziehungen unterhalten haben.

Das, so findet die Linken-Fraktion, sei der Skandal, der Konsequenzen nach sich ziehen müsste. Denn sobald eine Überwachung „in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eindringt“, muss die Maßnahme abgebrochen werden, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Zudem müssen V-Personen psychisch stabil sein. Laut IL litt der Mann unter Angsterkrankungen.

Am Mittwoch gaben IL-Mitglieder bekannt, dass der Staatsschutz der Polizei eine Ex-Freundin des Spitzels sowie deren Eltern unter Druck gesetzt haben soll, Informationen über die linke Szene weiterzugeben.

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1 Kommentar

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  • ... Es ist erlaubt, diesen Staat voll doof zu finden. Sagt sogar das Bundesamt für Verfassungsschutz. Verboten ist es, an der Abschaffung der Grundordnung zu arbeiten. Und da lässt sich der IL nichts nachweisen. Anders als Bremer Politiker:innen, die an der Gewaltenteilung sägen. ...



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    Tja, so sind sie halt, viele unserer "Berufspolitiker"! :-(



    Erst mal "mit Dreck schmeißen" ohne Rücksicht auf Verluste, & dann das GG so sehen, wie Adolf Autofahrer die StVO!



    Als unverbindliche Empfehlung! :-(



    Btw. Bin "als Wähler" tief beleidigt, das mich diese Volksvertreter für so DUMM halten, das ich Sinn&Zweck dieser Masche nicht verstehe & auch das die o.a. zu glauben scheinen "Ich, der Wähler ist so dumm, das der diesen Verstoß gegen Gesetze & Recht bis zur nächsten Wahl vergessen habe!"



    Ps. Frei nach Herbert Wehner: "Ich bin nicht nachtragend, aber ich vergesse nichts!"