Brandstiftung nicht verfolgt: Richter klagt Staatsanwälte an

Die Hamburger Staatsanwaltschaft soll nach einer Brandstiftung in St. Georg untätig geblieben zu sein – im März 2015 verjährt der Fall.

Konnten den Brand in der Langen Reihe löschen: 90 Feuerwehrleute. Bild: dpa

HAMBURG taz | Der ehemalige Richter am Landgericht Münster, Klaus Kaub, ist verbittert – er lässt aber nicht locker: Er sieht in der Passivität der Staatsanwalt Hamburg bei einem seiner letzten Fälle einen „scheußlichen Justizskandal“.

Kaub, der 15 Jahre lang einer Spezialkammer für Versicherungsrecht angehörte, befürchtet, dass ein schweres Verbrechen – eine Brandstiftung unter Inkaufnahme von Toten – straffrei bleibt. Denn für ihn sind die Täter und der Drahtzieher bekannt.

Aber die Staatsanwaltschaft weigert sich seit Jahren, Anklage zu erheben und entzieht den Fall somit einer gerichtlichen Überprüfung mit einer Beweisaufnahme durch eine große Strafkammer am Landgericht. „Die Brandstiftung verjährt im März 2015. Danach ist sie nicht mehr verfolgbar“, mahnt Kaub gegenüber der taz.

Es geht um den Dachstuhlbrand des Wohn und Geschäftshauses Lange Reihe 57/59 in St. Georg am 1. März 2005. Die Ermittler haben später vier Brandherde im Haus ausgemacht – im Dachstuhl und in einer leeren Wohnung im ersten Obergeschoss. Damit steht fest, dass das Feuer, das aus dem Dachgeschoss zur Mittagszeit schlug, eine vorsätzliche Brandstiftung war. Richter a.D. sagt: „Das war eine Auftragsbrandstiftung.“

In der Hand von Spekulanten

Das viergeschossigen Gebäude im Bahnhofsviertel St. Georg, das damals mitten im Gentrifizierungsprozess steckte, war zu dem Zeitpunkt lange Zeit im Besitz der Duisburger Spekulantenfamilie Conle gewesen. Der Immobilen-Clan ließ das Doppelgebäude verfallen, was Leerstand zur Folge hatte.

Im Januar 2004 kaufte die Geesthachter Immobilienfirma Cantina Bau das Areal für 1,8 Millionen Euro, um hier Eigentumswohnungen zu bauen. Der Chef der Cantina Bau und Geesthachter SPD-Stadtrat Anton Adler* war dem rot-grünen Vorgänger-Senat seit dem Bau des Harbour-Cube am Sandtorkai in der Hafencity gut bekannt.

Gleichzeitig pflegte Adler gute Kontakte zu den umstrittenen Immobilien-Händlern Burim und Bashkim Osmani. Als Aufsichtsratsmitglied bahnte er ihnen Kontakte zur Lauenburger Volksbank an, die den Osmanis dann zweifelhafte Kredite gewährte.

Die Bank wäre deswegen später fast bankrott gegangen. 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Adler wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Er wurde später mehrfach wegen Steuerhinterziehungen verurteilt.

Die Versicherung zahlte zunächst nicht

Nach dem Brand im März 2005 verkaufte Cantina Bau das Areal für 2,35 Millionen Euro an die Immobilienfirma Frank Heimbau. Dem neuen Investor hatte das Bezirksamt Mitte unter der Regie des umstrittenen Leiters Markus Schreiber (SPD), der heute in dem Quartier und auf dem St. Pauli-Kiez selbst für eine Immobilienfirma tätig ist, eine Abriss und Baugenehmigung für Eigentumswohnungen in Aussicht gestellt, wenn die Fassade zur Straße hin städtebaulich erhalten bliebe.

Da es sich bei dem Feuer in der Langen Reihe um Brandstiftung handelte, zahlte die Münsteraner Feuerversicherung kein Geld an die Carina Bau. Adler verklagte daraufhin die Versicherung vor dem Landgericht Münster auf 1,3 Millionen Euro Schadenersatz. Und da trat Richter Klaus Kaub auf den Plan, der den Fall in Münster verhandelte.

In einem zweijährigen Prozess durchleuchtete der Richter in einer Beweisaufnahme, was für ein Zivilgericht nicht alltäglich ist, akribisch und penibel mit Zeugen, Indizien und Verlaufsprotokollen das Tatgeschehen und war sich zum Schluss sicher, dass Cantina Bau die Brandstiftung in Auftrag gegeben und dafür ein Brüderpaar angeheuert hat. Dieses habe engen Kontakt zu Adler gehabt, heißt es in dem Landgerichtsurteil vom September 2008.

Zeugen wollen Brandstifter identifiziert haben

Einer der Brüder sei aus einem gegenüberliegenden Penthouse gesehen worden, als er vor dem Brand die Dachluken schloss, sagt Kaub. Außerdem waren die Brüder beobachtet worden, als sie aus dem Haus beim Brand durch einen Hinterausgang stürmten und sich mit den Händen abklatschen, wie Sportler, die einen Pokal gewonnen haben.

So spielte bei Kaubs Bewertung die Aussage einer Polizistin, die als erste am Brandort war und die verbliebenen Bewohner durch Treten an die Haustüren alarmierte, eine besondere Rolle.

Ferner hatte Kaub mitgeschnittene Handy-Gespräche der Verdächtigen mit der Feuerwehr, um die entlastenden Angaben der Tatverdächtigen zu widerlegen: Die Mitschnitte der Telefonate belegten, dass einer der Brüder in unmittelbarer Nähe eines Brandherdes war.

Die Versicherung zahlte nicht, Adler ging vor das Oberlandesgericht Hamm und hier kam es zum Vergleich. Die Versicherung zahlte 380.000 Euro an die Cantina Bau.

„Wäre es rechtzeitig zum Strafverfahren gekommen, hätte die Versicherung einem Vergleich nie zugestimmt“, ist sich Kaub sicher. Doch die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren Anfang 2008 endgültig eingestellt und die Akten ins Archiv gebracht.

Nach Kaubs Urteil vom 29. September 2008, das in die Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen eingestellt worden ist, hatte Kaub angenommen, dass „sich die Sache von allein regeln und selbstverständlich von der Strafjustiz aufgegriffen“ würde. „Aber da habe ich mich gründlich geirrt.“

Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt

Sämtliche Versuche des Ex-Richters, die Hamburger Staatsanwaltschaft zum Handeln zu bewegen, indem er gegen die Einstellungsbescheide bei der Hanseatischen Generalstaatsanwalt Beschwerde einlegte, scheiterten.

„Es ist meine feste Überzeugung, dass die Strafverfolgungsbehörden nach fast sieben jähriger Untätigkeit nicht mehr öffentlich anklagen wollten, um nicht ihr Gesicht vor der Öffentlichkeit und der großen Strafkammer zu verlieren“, sagt Kaub.

Die Staatsanwälte konnten sich auch sicher sein, dass es keine gerichtlich Überprüfung mehr geben würde, da alle drei Instanzen der Strafvollstreckungsbehörden – also sie selbst – die Einstellungsverfügung nicht abändern würden.

Wenn er auch nur den kleinsten Zweifel gehabt hätte, dass das „von mir behauptete Tatgeschehen in relevanten Punkten vor dem Strafgericht nicht zu belegen sei oder sich gar anders zugetragen haben könnte, hätte ich die Sache nicht mehr verfolgt“, sagte Kaub 2013.

Daher erstattete der Jurist 2013 wegen der Tatenlosigkeit Strafanzeige gegen den ermittelnden Staatsanwalt, einen Mitarbeiter des Generalstaatsanwaltes sowie gegen die Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) wegen Strafvereitelung im Amt.

Justizsenatorin Jana Schiedek greift nicht ein

Obwohl er in „beschwörenden persönlichen Schreiben“, wie Kaub sagt, sowohl an den Generalstaatsanwalt Lutz von Selle, seinen Stellvertreter Holger Lund als auch an die Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) „mit den Vorhaltungen eindringlicher und eindeutiger wurde, verkniff man sich auch nur das geringste Wort einer Stellungnahme“. Kaub: „Nicht einmal der Eingang der Schreiben wurde bestätigt.“

Er könne sich nur schwer damit abfinden, dass dieser Justizskandal bisher von den Medien nicht ausreichend verfolgt worden sei, „um endlich einmal zu erreichen, dass die Staatsanwaltschaft zu den schweren Vorwürfen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung nimmt“.

Doch diese winkt weiterhin ab. Es gebe Zweifel an Kaubs Version, denn seine „Indizienkette“ sei „nicht lückenlos“, und es gebe von der Anklagebehörde eben eine andere Beweiswürdigung. „Die Beschwerden“, sagt Sprecherin Nana Frombach am Montag der taz, „haben nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt.“

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