Brandanschlag von Solingen: Freundin des Angeklagten weist Vorwürfe zurück
Bei dem Anschlag waren vier Menschen gestorben. Die Freundin des Angeklagten will nichts von rechtsextremen Inhalten einer Festplatte gewusst haben.

Eigentlich war für diesen Tag bereits das Urteil im Verfahren wegen vierfachen Mordes und versuchten Mordes an bis zu 21 Menschen geplant. Doch am vergangenen Dienstag wurden auf einer Festplatte, die in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurde, rechtsextreme Inhalte entdeckt. Darunter 166 Bilder, die unter anderem die NSU-Terroristin Beate Zschäpe sowie Adolf Hitler zeigen, auch Videos von sexuellem Kindesmissbrauchs sind dabei. Nun befasst sich die Staatsanwaltschaft auch mit der Frage, ob der Täter ein rassistisches Motiv gehabt haben könnte.
Geladen war am Freitagmorgen erneut die Freundin des Angeklagten, der die Festplatte gehören soll. Die 41-jährige Frau gibt an, sie habe „keine Ahnung“, wie die Bilder darauf gelangt sein könnten. Über die Jahre hätten mehrere Bekannte bei ihr gewohnt, die auch Zugang zu ihrer Festplatte gehabt hätten, zum Beispiel in den Jahren 2016 und 2017. Zu den Namen dieser Personen könne sie jedoch keine Angaben machen. Ihr Freund wiederum habe nicht ihre Festplatten benutzt, sondern eigene gehabt. Sie habe die Festplatte nach langer Zeit erst 2023 in Umzugskartons wiedergefunden. Im Verfahren hatte sie zuvor erklärt, ihr Freund sei alles andere als rechts.
Im Gericht wurden am Dienstag mehrere NS-verharmlosende Bilder von der Festplatte gezeigt – unter anderem eines mit der Aufschrift „Ho-ho-Holocaust“, das Foto eines Wohnzimmers, in dem über einem Bild von Hitler „Ohne dich ist alles doof“ steht sowie ein weiteres mit einer Gasflasche und Hitler mit dem Schriftzug „Dafür stehe ich mit meinem Namen“. Keines der Bilder erkenne sie, sagte die Frau, sie wisse nichts über die Bilder.
Nebenklagevertreterin beschwert sich
Die Nebenklagevertreterin Seda Basay-Yildiz beschwerte sich über den Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Beweismitteln. Trotz verschiedener Anträge habe sie mehrere Festplatten, auf denen sich einige zehntausend Bilder befinden, immer noch nicht erhalten, weshalb sie der Freundin des Täters zu den Inhalten keine Fragen stellen könne. „Ich kann dieses Vorgehen nicht nachvollziehen“, so die Anwältin. „Warum wird die Zeugin geladen, wenn ich die Festplatten noch nicht habe?“.
Ebenfalls geladen war ein 44-jähriger Mann. Das Haus, in dem er wohnte, hatte der Täter bereits kurz vor der Brandstiftung in Solingen in Brand zu setzen versucht. Der Lehrer habe den Benzingeruch früh bemerkt und die Polizei informiert. An den Klingelschildern im Haus hätten zudem mehrere ausländische Namen gestanden – etwa chinesische –, obwohl die Wohnungen leer standen.
Beim 40-jährigen Täter hatten die Behörden vergangenes Jahr bei einer Durchsuchung unter anderem Schreckschusswaffen, Polen-Böller, Macheten und Benzinkanister entdeckt. Anfang Februar hatte der Beschuldigte die Brandstiftung gestanden. Ihm sei klar geworden, wie viel Leid er damit angerichtet habe. Am kommenden Montag wird das Verfahren fortgesetzt. Das Urteil wird für Ende März erwartet.
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