Brand in pakistanischer Textilfabrik: KiK könnte fein raus sein
Der Prozess geschädigter Textilarbeiter gegen den deutschen Discounter droht an der Verjährungsfrist zu scheitern.
Mit Unterstützung der juristischen Bürgerrechtsorganisation ECCHR hat der Berliner Anwalt Remo Klinger 2015 beim Landgericht Dortmund Klage gegen Kik eingereicht. Das Textilunternehmen sei für die Todesfälle in seiner Zulieferfabrik mitverantwortlich, weil es seine Sorgfaltspflicht bei Kontrollen vernachlässigt habe, so die Begründung. Beispielsweise hätten ausreichende Fluchtwege gefehlt.
Das Unternehmen erklärt dagegen, es habe sich ausreichend um die Sicherheit in der Fabrik in Karatschi gekümmert. Außerdem habe es sich bei der Brandstiftung um einen erpresserischen Anschlag gehandelt, dessen Folgen nicht absehbar gewesen seien.
KiK und die Kläger vereinbarten 2014, auf eine Verjährung zu verzichten. Nach Ansicht der Firma bezog sich dieser Verzicht aber nur auf Schadenersatz-Zahlungen an die Familien der Opfer, nicht jedoch auf den Anspruch auf Schmerzensgeld.
„KiK flüchtet sich mit Tricks in die Verjährung, um sich vor Gericht nicht den Sachfragen stellen zu müssen“, sagt dagegen Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. Wie und ob es nun weitergeht, ist unklar. Folgt das Gericht der Argumentation, dass die Ansprüche verjährt sind, könnte das Verfahren bald zu Ende sein. Die eigentliche Verhandlung über die mögliche Verantwortung von KiK hat noch nicht stattgefunden.
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