Boxberger Reichsbürger-Prozess: Lange Haftstrafe für Angeklagten

Als Polizisten 2022 im badischen Boxberg eine Wohnung durchsuchen, geraten sie in einen Kugelhagel. Ein mutmaßlicher Reichsbürger wurde nun verurteilt.

Ein Mann in Handschellen wird in einen Gerichtssaal geführt

OLG Stuttgart: hohe Haftstrafe für mutmaßlichen Reichsbürger Foto: dpa/picture alliance

STUTTGART dpa | Für Schüsse auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg ist ein Mann wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch. Der 55-jährige mutmaßliche „Reichsbürger“ hatte im April vergangenen Jahres in der Gemeinde Boxberg im Main-Tauber-Kreis mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizeibeamte geschossen.

Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Mannes wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. In dem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör. Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Deutschen in ihrem Plädoyer vorgeworfen, „regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht“ zu haben und eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen gefordert.

Dem widersprachen die beiden Anwälte des Mannes deutlich. Sie argumentierten, es seien keine Mordmerkmale erfüllt, und forderten deswegen einen Freispruch für ihren Mandanten. Der hatte in seinem abschließenden Wort um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten. „Was geschehen ist, tut mir unendlich leid“, sagte er. Er habe „in Panik gehandelt und zum Schutz meines Sohnes“.

Hat er die Ideologie nicht verstanden?

Der Mann wird der sogenannten Reichsbürger-Szene zugeordnet. Laut Bundesanwaltschaft sah der Mann sein Grundstück und die Wohnung „als ein eigenständiges, jedenfalls nicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland“ unterstelltes Gebiet an und sicherte es entsprechend ab. Die Verteidiger hatten dagegen argumentiert, der Mann habe zwar einen „Reichsbürgersprachgebrauch“ gepflegt, die Ideologie aber gar nicht verstanden.

„Reichsbürger“ und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu – Tendenz steigend.

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