Bodycams in Niedersachsen: Polizei filmt ein bisschen

Niedersachsens Innenminister will schon seit Jahren unbedingt Bodycams für Polizist*innen einführen. Doch das Projekt hält nicht, was es verspricht.

Ein Polizist trägt deutlich sichtbar eine Kamera auf der Schulter

Mäßigt das? Die Wirkung von Bodycams bleibt umstritten Foto: Friso Gentsch/dpa

HANNOVER taz | Die Pressemitteilung kam Mitte Dezember und ging im Vorweihnachts-Lockdown fast unter: „Polizei Hannover führt flächendeckend Bodycams ein“, hieß es da. Wobei die Formulierung „flächendeckend“ ein bisschen missverständlich ist: Flächendeckend bedeutet nämlich keineswegs, dass ein großer Anteil aller Polizeibeamt*innen mit den Schulterkameras ausgestattet wird. Sondern lediglich, dass jede der 24 Dienststellen in Hannover eine Bodycam mit Zubehör erhält, einige sogar zwei.

Insgesamt 34 Kameras wurden angeschafft, schon im Herbst, ganz ohne Tamtam und feierliche Übergabe. Die Aktivist*innen von freiheitsfoo, einer Plattform für Menschen, die sich für Freiheits- und Menschenrechte einsetzen, nutzten die Gelegenheit, um erneut ihre Kritik an diesem Projekt von Innenminister Boris Pistorius (SPD) loszuwerden.

Umstritten ist so einiges und das auch schon lange: Im Dezember 2016 begann ein Pilotprojekt zur Einführung von Bodycams in Niedersachsen – die Ergebnisse sind allerdings nur summarisch veröffentlicht worden, weil die detaillierte Auswertung zu viele sensible Daten enthalte, wie das Innenministerium erklärt.

Angeblich bestätigt diese Auswertung aber, was Pistorius und die Polizeigewerkschaften ohnehin schon immer verkündeten: Mit den Schulterkameras könnten Angriffe auf Beamt*innen verhindert oder zumindest besser aufgeklärt werden.

Lüneburg orderte die meisten Geräte

500 Stück sollten die Polizeidirektionen in ganz Niedersachsen anschaffen, mit der Option, den Bestand um weitere 500 zu erweitern, verkündete Pistorius damals. Die Anschaffung verzögerte sich dann, weil die Inte­gration ins IT-System der Polizei Schwierigkeiten bereitete.

Außerdem musste erst einmal eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wie die Landesdatenschutzbeauftragte immer wieder anmahnte. Das geschah mit dem umstrittenen niedersächsischen Polizeigesetz 2019.

Mittlerweile sollen 449 Bodycams angeschafft worden sein – die meisten in den Polizeidirektionen Lüneburg (138) und Oldenburg (105), am wenigsten in Hannover (34). Nach wie vor gibt es Zweifel an Sinn und Zweck und Verhältnismäßigkeit der Geräte.

Die Aktivist*innen von freiheitsfoo verweisen zum Beispiel auf die öffentlich zugänglichen Ergebnisse der Pilotstudien aus Sachsen und Sachsen-Anhalt, die dazu sehr widersprüchliche Ergebnisse geliefert haben: Bei einem Großteil der Einsätze gaben die Beamt*innen demnach an, sie hätten keine deeskalierende Wirkung feststellen können – zum Teil auch, weil ihre Gegenüber unter Drogen- oder Alkoholeinfluss nicht weiter auf die Kamera reagiert hätten.

Gegen Polizeigewalt helfen die Mini-Kameras nur begrenzt

In einer Analyse des Blogs Cilip des Instituts für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit hielten sich zudem die Fälle, in denen die Beamt*innen eine deeskalierende Wirkung verzeichneten, die Waage mit jenen Fällen, bei denen die Betroffenen sich von der Kamera erst recht provoziert fühlten.

Auch bei der Verwertbarkeit der Aufnahmen gab es einige Enttäuschungen: Vor allem im Handgemenge verrutscht die an der Schulter angebrachte Kamera schnell und die Perspektive bietet zu wenig Übersicht, um im Einzelfall deutlich erkennen zu können, wer, womit, wohin geschlagen, getreten und getroffen hat.

Das schmälert auch die vage Hoffnung, die Bodycams könnten helfen, Fälle von Polizeigewalt aufzuklären und zu ahnden: Lässt man entsprechende Aufnahmen aus den USA Revue passieren, auf die als Vorbild verwiesen wird, stammen diese fast immer aus den Dashcams der Polizeifahrzeuge oder den Bodycams der umstehenden Kolleg*innen, selten aus denen der handelnden Polizisten. Eine solche Kameradichte gibt es aber in keinem der Bundesländer, die Bodycams einsetzen.

Unklar bleibt, wer Zugriff auf die Daten bekommt

Außerdem braucht man Strukturen, die verhindern, dass Aufnahmen nachträglich gelöscht oder manipuliert werden. Die Auskunft, wie das etwa in Hannover aussehen soll, bleibt vage: „Der Einsatz erfolgt auf Grundlage eines abgestuften Rollen- und Berechtigungskonzeptes“, schreibt eine Polizeisprecherin auf taz-Nachfrage.

Die filmenden Beamt*innen können ihre Aufnahmen einsehen, aber nicht löschen, das dürfen nur Angehörige der Dienststellenleitungen. 28 Tage lang werden die Aufnahmen aufgehoben – und dann automatisch gelöscht, wenn sie nicht als zu archivierendes Beweismaterial markiert werden.

Kritiker*innen monieren, dass die Aufklärung und die Einsichtmöglichkeiten der gefilmten Bürger*innen hier regelmäßig zu kurz kommen und kaum geregelt sind. Das gilt auch für das sogenannte Pre-Recording, mit dem die Kamera schon einmal in Bereitschaft versetzt wird und eine halbe Minute lang aufzeichnet. Das Gleiche einem permanenten Lauschangriff im öffentlichen Raum, sagt Micha Ebeling von freiheitsfoo.

Ihm ist neben den rechtlichen und technischen Bedenken auch die psychologische Wirkung wichtig: „Auf mich wirken die Bodycams wie ein zwischen Polizei und die Gegenüber getriebener Keil.“ Wie eine weitere Aufrüstung, eine Erklärung des Misstrauens, ein Versuch, angesichts der allgegenwärtigen Smartphones zurückzu­filmen. Das Verhältnis zwischen den Beamt*innen und der Bevölkerung verbessere das ­sicher nicht.

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