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Binationale EhenBis dass der Brexit sie scheidet

Böse Überraschung für bis zu 5.000 Berliner Brit*innen: Ihre Ehen mit Deutschen könnten nach dem Brexit annulliert werden.

Mayday, Mayday: Mit dem Brexit wird Liebe machen nun auch noch erschwert Foto: dpa

Der Brexit könnte für manche Berliner*in noch ganz unerwartete Folgen haben: eine Zwangsscheidung. Nach taz-Recherchen könnten zwischen britischen und deutschen Staatsbürger*innen geschlossene Ehen mit Großbritanniens Austritt aus der Europäischen Union ihre Gültigkeit verlieren – wenn sie auf der Insel geschlossen wurden.

Betroffen sind nach bisherigen Schätzungen bis zu 5.000 der in Berlin lebenden 18.000 Britinnen und Briten – und ihre jeweiligen deutschen Ehepartner*innen, wie die Senatsinnenverwaltung auf taz-Anfrage antwortete. Grund ist ein EU-Beschluss, nach dem alle Mitgliedsländer Zivilehen anerkennen, die in anderen Mitgliedsländern geschlossen wurden. Für Nichtmitgliedsländer gilt der Beschluss jedoch nicht.

Der bislang einmalige Vorgang, dass mit Großbritannien ein Mitgliedstaat die EU verlassen will, beunruhigt auch die britische Community in Berlin. Nach dem Leave-Referendum droht vielen Britinnen und Briten neben der Annullierung ihrer Ehen über Nacht quasi die Illegalität, wenn sie sich nicht um ihren Aufenthaltsstatus kümmern.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte Anfang des Jahres die in Berlin lebenden Briten aufgefordert, sich möglichst schnell um eine Aufenthaltsgenehmigung zu kümmern. 8.870 Briten sind dem bislang nachgekommen und haben bis Ende März einen Aufenthaltstitel beantragt. Damals erwähnte die Innenverwaltung aber noch mit keinem Wort, dass ein Brexit auch Auswirkungen auf internationale Ehen hat.

Man sei erschüttert und bemüht, die Rechtslage zu klären und schnellstmöglich eine Lösung zu finden, heißt es nun aus der Innenverwaltung, der die Berliner Standesämter unterstehen. Diese Lösung könnte eigentlich ganz einfach aussehen: Die in Großbritannien geschlossene Ehe müsste nur von einem hiesigen Standesamt anerkannt werden – vor dem EU-Austritt der Briten. Eigentlich. Denn der Berliner Landesregierung ist es auch zur Halbzeit der rot-rot-grünen Koalition noch nicht gelungen, den eklatanten Personalmangel auf Berlins Standesämtern zu beheben. Die Wartezeiten auf Termine betragen bis zu vier Monate – zu lang selbst für einen auf den 22. Mai verschobenen Brexit.

Standesbeamte wüchsen schließlich nicht auf Bäumen, hatte erst kürzlich Pankows Bürgermeister Sören Benn (Linke) der taz erklärt. In seinem Bezirk sind die Wartezeiten besonders lang. „Es gibt in Deutschland nur eine Stelle, die Standesbeamte ausbildet“, so der Bezirksbürgermeister.

„Wir überlegen jetzt, unsere Ehe in einem anderen Bundesland anerkennen zu lassen“, sagt Birgit Miller (Name auf Wunsch geändert). Die 36-jährige Berlinerin hatte ihren Ehemann vor 15 Jahren bei einem Studienaufenthalt in Manchester kennengelernt und später auch dort geheiratet. „Wir hoffen sehr, dass wir in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern schnell genug einen Termin bekommen.“

Gezwungen, in Sünde zu leben

Aprilscherz

Diese Nachricht, dass binationale Ehen akut von Zwangsscheidung infolge des Brexits bedroht seien, war natürlich ein Aprilscherz. Auch auf der Insel geschlossene Ehen sind nach einem EU-Austritt Großbritanniens weiter gültig – mal abgesehen vielleicht von politischen Differenzen und sonstigem Ehekrach. Zwar stimmt es, das bereits über 8.800 britischen Berliner*innen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben. Auch sind längere Wartezeiten in hiesigen Standesämtern nicht unüblich. Aber der Rest des Artikels „Bis dass der Brexit euch scheidet“ war frei erfunden: Weder gibt es das katholische Ehepaar Miller, das nun in Sünde leben muss, noch den 50-jährigen Briten, der zum Brexit-Fan mutiert ist, weil er keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Gegen entstandene Aufregung helfen warmes Ale und Douglas-Adams-Zitate: Don’t panic. (taz)

Denn eine Auflösung der Ehe würde die Millers vor weitere Probleme stellen: Ihre beiden Kinder, vier und sieben Jahre alt, sind in Berlin geboren. Gelingt es den Eltern nicht, ihre Ehe noch vor dem Brexit anerkennen zu lassen, müsste auch die Vaterschaft von Birgit Millers Derzeit-noch-Ehemann neu anerkannt werden – bei einem der bezirklichen Jugendämter, die allerdings ebenfalls erheblich überlastet sind. „Eine Katastrophe“, findet Birgit Miller. Für das streng katholische Ehepaar wären eine Ehe ohne Trauschein ebenso wie uneheliche Kinder „eine Sünde“, erklärt sie.

Doch nicht alle potenziell Betroffenen sehen die Lage so dramatisch: Eine solche Zwangsscheidung „spart mir möglicherweise viel Geld“, sagt etwa ein 50-jähriger Brite, der seinen Namen lieber nicht preisgeben will. Er habe die Scheidung von seiner deutschen Ehefrau nämlich bisher nur aufgeschoben, so der bisherige Brexit-Gegner, der jetzt nach eigener Auskunft zum „Brexit-Fan“ mutiert ist. Er habe die hohen Unterhaltszahlungen für sie und vor allem die gemeinsamen Kinder nicht aufbringen wollen. Denn: „Alle drei studieren an britischen Privatunis.“

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9 Kommentare

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  • Ein Aprilscherz - so wie der gesamte Brexit-Prozess...

  • Ist heute nicht der 1. April?

  • 9G
    91655 (Profil gelöscht)

    Feiner Aprilscherz!

  • Der Artikel ist sachlich falsch und reine Panikmache.



    Eine im Ausland geschlossene Ehe - Großbritannien oder sonst wo - kann hier nicht einfach annulliert, also für ungültig erklärt werden.

    Sie kann hier bestenfalls nicht anerkannt werden, was rechtlich ein riesiger Unterschied ist.



    Es wäre schön gewesen, wenn sich die beiden Autoren etwas mehr ins Thema eingearbeitet hätten.

    • @rero:

      Mal aufs heutige Datum achten.

    • 8G
      83379 (Profil gelöscht)
      @rero:

      a) es ist 1. April



      b) Wir reden von Berlin die würden das noch nichtmal hinkriegen wenn sie es wollten.

    • @rero:

      April April

      • @Marcus Kochalski:

        O.K. :-)

  • Das ist mit Sicherheit ein Aprilscherz. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Wirksamkeit einer britischen Ehe bei Kindergeldbezug, Unterhalt, ALG II etc. in Zweifel zu ziehen. Nur bei Zweifeln aber ergibt eine zusätzliche Registrierung im deutschen Eheregister überhaupt einen Sinn. Das Problem stellt sich manchmal bei nur religiös geschlossenen Ehen aus kurdischen Gebieten, Afghanistan oder Indien. Bei europäischen Staaten - egal ob in der EU oder nicht - habe ich noch nie von Zweifeln an der Ehegültigkeit gehört.