Auf Jameda können Patienten Ärzte und „Heilberufler“ mit Schulnoten bewerten. Eine Hautärztin klagte gegen ihre schlechte Note. Ihr Profil soll nun gelöscht werden.
Ein Arzt wollte, dass alle Einträge über ihn auf einem Bewertungsportal gelöscht werden. Der BGH wies die Klage zurück, weil seine Privatsphäre nicht betroffen war.