Bewegung im Wasserstreit: RWE gibt beim Wasser nach

Der Konzern ist bereit, mit dem Senat über den Verkauf seiner Anteile zu reden.

Die RWE schließt einen Verkauf ihrer Anteile an den Berliner Wasserbetrieben an das Land nicht mehr aus. Das Unternehmen sei zwar grundsätzlich an der Fortsetzung des Engagements interessiert, sagte Sprecherin Annett Urbaczka am Sonntag. "Angesichts der veränderten politischen Beschlusslage gilt aber auch: Wenn wir als privater Investor nicht mehr willkommen sind, stehen wir für Gespräche bereit, um nach einer Lösung zu suchen."

1999 hatte die große Koalition unter Eberhard Diepgen (CDU) 49,9 Prozent der Wasserbetriebe verkauft. Um einen hohen Preis zu erzielen, sicherte der Senat den Käufern damals eine Gewinngarantie zu, die sich bis heute in steigenden Wasserpreisen auswirkt. Zur Empörung der Berliner: Über 280.000 Menschen unterschrieben in den vergangenen Monaten für das Volksbegehren des Wassertisches. Die taz veröffentlichte die umstrittenen Verträge Ende Oktober im Internet. Der Senat und die Privaten legten sie keine zwei Wochen später auch offiziell offen.

Um die Wasserpreise in Zukunft wieder senken zu können, erwägt der Senat auch die Rekommunalisierung. So beschloss die SPD auf ihrem Parteitag vor einer Woche, dass die Wasserbetriebe wieder in die öffentliche Hand kommen sollen. Bislang scheiterte das Vorhaben allerdings an der RWE und dem anderen privaten Anteilseigner Veolia, die einen Rückverkauf ausschlossen.

Anders als die RWE hält Veolia an dieser Position fest. "Wir bleiben bei einem Nein", sagte Matthias Kolbeck, der Sprecher von Veolia Wasser, am Wochenende. Die Anteile des Unternehmens stünden nicht zum Verkauf. Veolia sei aber nach wie vor bereit, mit dem Land über die Vertragsmodalitäten zu sprechen.

Der Senat begrüßte am Sonntag die Bereitschaft der RWE, in Verhandlungen einzutreten. Auf die Frage, ob er es auch für sinnvoll halte, nur die RWE-Anteile zurückzukaufen, sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) der taz: "Wenn einer der privaten Anteilseigner dazu bereit ist, wird der Senat über einen Rückkauf verhandeln."

Eine andere, für das Land sicherlich billigere Option wäre die Anfechtung der Verträge vor Gericht. Ein Rechtsgutachten kam bereits 2003 zu dem Schluss, dass die Gewinngarantie verfassungswidrig ist. Der Senat lehnt den juristischen Weg aber ab, weil er ihn für nicht aussichtsreich hält.

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