Bewährungsantrag abgelehnt: Gladbeck-Geiselnehmer bleibt in Haft
Dieter Degowski will auf Bewährung aus der Haft freikommen. Das Gericht will den Gladbecker Geiselgangster darauf zunächst vorbereiten.
ARNSBERG dpa | Für den Gladbecker Geiselnehmer Dieter Degowski steht nach den Worten seiner Rechtsanwältin Lisa Grüter keine kurzfristige Haftentlassung an. Wie die Anwältin am Mittwoch nach einem 45-minütigen Anhörungstermin sagte, habe die zuständige Kammer des Landgerichts Arnsberg aber immerhin deutlich gemacht, „dass jetzt endlich die Entlassungsvorbereitung losgehen muss. Das dauert üblicherweise zwischen zwei und drei Jahren.“
Das Gericht hatte in der Justizvollzugsanstalt Werl geprüft, ob Degowski nach 25 Jahren Haft zur Bewährung entlassen werden kann. Die Kammer sprach dabei auch mit einem psychiatrischen Gutachter. Degowski sei nach dem Haftprüfungstermin „froh, dass er nun eine Chance auf Freiheit hat“, sagte Anwältin Grüter. Seine Mindesthaftzeit hat er inzwischen verbüßt.
Der Termin fand kurz vor dem 25. Jahrestag des Gladbecker Geiseldramas statt, bei dem Degowski vom 16. bis 18. August 1988 zusammen mit seinem Komplizen Hans-Jürgen Rösner durch Deutschland und die Niederlande floh. Sie erschossen zwei Geiseln, ein Polzist verunglückte tödlich. Mehrere Menschen wurden verletzt. Das Verbrechen wirkt auch wegen des umstrittenen Verhaltens von Medien bis heute nach. Angehörige der Opfer haben sich gegen eine Freilassung Degowskis ausgesprochen.
Seit mehr als 20 Jahren verbüßt Degowski seine Haft in der JVA Werl. Dort schloss er nach mehreren Anläufen eine Kochlehre ab und arbeitet als Hofreiniger. Als Gefangener soll er eher unauffällig sein. Während Degowski zumindest therapiewillig zu sein scheint, verweigert sein Komplize Rösner immer noch jede Therapie. Seine Entlassung wird erstmals 2016 geprüft, weil das Gericht bei ihm eine längere Mindesthaftdauer festgelegt hat.
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