Betäubungspflicht bei Ferkelkastration: Sieg für Tierschützer im Bundesrat
Ab Januar wird die betäubungslose Kastration von Ferkeln illegal. Der Agrarausschuss lehnte es ab, das entsprechende Verbot zu verschieben.
„Das sind gute Nachrichten, die uns aus dem Agrarausschuss erreichen; eine wichtige Hürde ist genommen“, erklärte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir können jetzt nur an das Plenum des Bundesrates appellieren, sich in der Sitzung am 21. September ebenso zu entscheiden und für das bestehende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 einzustehen.“
Die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler dagegen bedauerte die Entscheidung des Ausschusses. „Damit wird sehenden Auges das Ende für zahlreiche deutsche Sauenhalter eingeläutet“, so die Abgeordnete. Sie rief Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) dazu auf, trotz der mehrheitlichen Haltung der Länder den Gesetzentwurf zur Verschiebung der Betäubungspflicht in den Bundestag einzubringen. „Wenn nötig, beantrage ich eine namentliche Abstimmung dazu. Jeder Einzelne muss jetzt politisch Farbe bekennen.“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte beantragt, das Verbot um 5 Jahre zu verschieben. Viele deutsche Sauenhalter beklagen die ihrer Meinung nach zu hohen Kosten für eine Betäubung, wenn sie nur ein Tierarzt durchführen darf. Stattdessen wollen sie wir ihre Kollegen etwa in Dänemark selbst die Ferkel mit Spritzen betäuben. Tierschützer halten das aber für ähnlich schmerzhaft wie die Kastration ohne Betäubung.
Derzeit werden in Deutschland jedes Jahr rund 20 Millionen männliche Ferkel kastriert. Der Grund: Wegen der Sexualhormone würde andernfalls das Fleisch von 2 bis 10 Prozent der Eber stinken, wenn es in der Pfanne landet.
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