Beschwerde von Indigenen aus Brasilien: Ökozid-Vorwurf gegen Bolsonaro

Indigene haben Beschwerde gegen Brasiliens Präsidenten eingereicht. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag könnte eine Untersuchung einleiten.

Portrait Raoni Metuktire - Häuptling mit Federschmuck und Lippenteller

Raoni Metuktire, Häuptling vom Volk der Kayapó, ist einer der Ankläger gegen Brasiliens Präsidenten Foto: Ueslei Marcelino/reuters

BERLIN taz | Die Anführer zweier indigener Stämme in Brasilien haben beim Internationalen Strafgerichtshof ICC in Den Haag Beschwerde gegen den Präsidenten ihres Landes, Jair Bolsonaro, eingereicht. Nun muss das Gericht entscheiden, ob eine formelle Untersuchung eingeleitet wird.

Die Stämme werfen Bolsonaro Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er zerstöre systematisch den Amazonas-Regenwald, sei verantwortlich für die Ermordung von Umweltaktivisten und Indigenen und unterminiere die Behörden für den Schutz der Umwelt und der Indigenen. „Die Situation ist das direkte Resultat der Politik von Jair Bolsonaro“, besagt die Beschwerdeschrift. Dieser wolle „alle Barrieren gegen die Plünderung der Schätze des Amazonas aufheben“.

Die Beschwerde eingereicht hat der wohl bekannteste Menschenrechtsanwalt Frankreichs, William Bourdon. Dieser hofft, einen Präzedenzfall schaffen zu können: Er will, dass der ICC Bolsonaro wegen „Ökozids“ schuldig spricht. Dieser Tatbestand ist im Rom-Statut, auf dem der ICC beruht, eigentlich nicht vorgesehen. Das Statut benennt vier „Verbrechen gegen den Frieden“: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das „Verbrechen der Aggression“.

Bei den Verhandlungen über das Rom-Statut stand Ökozid lange als fünftes Verbrechen gegen den Frieden im Verhandlungstext. Doch dann verschwand es „unter mysteriösen Umständen“ aus dem Text, wie es in einem Bericht der britischen Organisation Human Rights Consortium heißt. Schwere Umweltverbrechen werden jetzt nur noch im Rahmen von Kriegsverbrechen, nicht aber bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit erwähnt.

Die Schwelle für Bourdon liegt daher hoch, wenn er sagt: „Ökozid dieser Intensität muss als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden.“ Ganz unmöglich ist es aber nicht, dass Bourdon Erfolg hat. Der ICC hat 2016 anerkannt, dass er Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem weiteren Kontext sehen muss: Die Anklagebehörde des ICC „wird der Verfolgung von Straftaten nach dem Rom-Statut besondere Aufmerksamkeit widmen, die durch die Zerstörung der Umwelt begangen werden oder dazu führen“.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das ICC diesem Vorsatz jetzt nachkommt und tatsächlich einen Präzedenzfall schafft. Wann das entschieden wird, ist allerdings unklar. Der ICC kann sich mit seiner Entscheidung, ob er eine formelle Untersuchung beginnt, beliebig lange Zeit lassen.

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