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Beschluss im BundestagMietsteigerungen werden gebremst

Der Bundestag hat ein neues Mietrecht beschlossen, das übermäßige Erhöhungen begrenzen soll. Es kappt aber auch Mieterrechte.

Ganz so weit geht Bundestags-Beschluss nicht. Bild: dapd

BERLIN dpa | Bestimmte Mieten dürfen ab dem kommenden Jahr nicht mehr so stark erhöht werden wie bisher. Mit den Stimmen von Union und FDP beschloss der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend, dass die Bundesländer Mieterhöhungen in besonders begehrten Städten oder Stadtvierteln stärker deckeln dürfen. Statt um 20 Prozent dürfen Mieten dort binnen drei Jahren nur noch um bis zu 15 Prozent steigen. Die Opposition kritisierte die Maßnahmen als völlig unzureichend und warf Schwarz-Gelb vor, einseitig die Vermieterinteressen zu bedienen.

In namentlicher Abstimmung votierten 308 Abgeordnete für die Reform, 262 stimmten dagegen, zudem gab es eine Enthaltung. Besonders umstritten ist, dass zugleich auch Mieterrechte gekappt werden. Um das Energiesparen im Zuge der Energiewende voranzubringen, dürfen Mieter über drei Monate bei energetischen Sanierungsmaßnahmen die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern.

Die Regelungen sollen bis Frühjahr 2013 in Kraft treten - allerdings können die Länder das Inkrafttreten noch verzögern. Ein Punkt ist auch ein schärferes Vorgehen gegen „Mietnomaden“. Zahlen sie keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden.

Der Deutsche Mieterbund kritisierte die Reform. Dringend notwendig sei eine Deckelung bei Neuvermietungen, sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz der dpa. „Die Kappungsgrenze greift nur bei bestehenden Mietverhältnissen ein und verhindert allzu drastische Preissprünge.“ Hingegen gebe es bei Neuvermietungen keine gesetzliche Regelung, die überproportionale Steigerungen verhindern würde.

Wahlkampfthema für Steinbrück

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück will das Mietkostenproblem auch im Bundestagswahlkampf verstärkt thematisieren. Er warf Schwarz-Gelb Stückwerk vor, die Koalition habe keine Antwort auf die Preisdynamik in Ballungsgebieten. „Was wir brauchen, ist ein Nationaler Aktionsplan Wohnen und Stadtentwicklung“, sagte Steinbrück. Dieser müsse Mieterschutz mit einer etwa von der KfW-Bank getragenen Förderpolitik für bezahlbaren Wohnraum verbinden.

Der FDP-Politiker Stephan Thomae betonte, eine solche Deckelung sei marktwirtschaftlich nicht sinnvoll. „Wer etwa in München eine teure Wohnung baut oder kauft, braucht auch entsprechende Mieten, um das zu refinanzieren.“ Der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak betonte mit Blicke auf das Minderungsverbot, auch Mieter müssten ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner sagte, dass es sie angesichts einer Mietpreisexplosion in einzelnen Regionen sehr verwundere, dass Union und FDP nur mit einer Obergrenze für bestimmte Gegenden mit Wohnungsmangel reagieren würden. Man brauche diese Grenze bundesweit und für Neuvermietungen.

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5 Kommentare

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  • M
    menschenfreund

    Es paßt in die Verarmungspolitik von Calamity Angie und den Mövenpickern.

    Z.B. Kommunen, denen aufgrund der Landes- und Bundesmißwirtschaft das Wasser bis zum Hals und darüber hinaus steht, sind gezwungen, ihr Tafelsilber - hier Wohnungen - zu verhökern. Eine fette Beute für Heuschrecken.

    Das Ergebnis ist überall zu besichtigen: verkommene, verschimmelte Wohnungen zu einem dreist frechen und unsozialen Mitzins, der den Qualitäten der "Ware" Wohnen Hohn spricht.

    Energetische Sanierung ist ein weiteres Thema. Bislang haben die Vermieter auskömmliche Mieten erhalten, Rücklagen waren möglich.

    Warum werden diese nicht für energetische Anpassungen genutzt?

    Calamity Angie und ihre Bagage will die Reichen noch reicher machen.

    Warum kommt sie denn nicht auf die Idee, für - auch in dieser Hinsicht - vernachlässigte Wohnungen einen Minder-Mietzins einzurichten, der den Mehrausgaben der Mieter für unzureichende Wärmedämmung u.s.w. entspricht?

    Man betreibt eben Asozial-Politik.

  • S
    seltsam

    Wieso erweckt ihr mit der Überschrift den Eindruck, es hätte sich was verbessert? Soweit ich anderen Pressemeldungen entnommen hab, können Mieter jetzt per einstweiliger Anordnung statt wie vorher per Gerichtsurteil aus ihren Wohnungen geworfen werden und bei Sanierungen ist eine Mietminderung nicht mehr möglich für die ersten drei Monate. Dies Gesetz ist eine massive Verschlechterung der Lage für Mieter. Nicht verstanden?

  • J
    John

    "In namentlicher Abstimmung votierten 308 Abgeordnete für die Reform, 262 stimmten dagegen"

     

    Moment, ich habe um ca. 17 Uhr Phoenix geschaut, da diskutierte der Bundestag noch über ein paar Aktionen für den Finanzmarkt. Da waren insgesamt unter 30 Leute im Bundestag, von den Linken 6, von den Grünen 4, CDU und SPD an die 8, die FDP wurde nicht eingeblendet.

     

    Sind die erst alle nach dieser Diskussion aufgetaucht oder haben ihre Kollegen für sie abgestimmt?

  • W
    Wolfgang

    Gesetzlich-juristischer Mietwucher der Vermieter ist erlaubt!

     

    Alle drei Jahre sind Mieterhöhungen von 15 Prozent gesetzlich erlaubt. Mieten kosten heute schon in Großstädten rund die Hälfte der Erwerbseinkommen. Da es keine vergleichbaren Steigerungen der Erwerbseinkommen gibt, sinken die Realeinkommen und immer größere Teile der Erwerbstätigen und Familien mit Kindern rutschen in die Armut, - trotz Erwerbsarbeit in Vollzeit!

     

    Diese objektive Wahrheit wird auch weiterhin juristisch und regierungsamtlich erfolgreich über die Lobby-Medien geleugnet!

     

    Aufwachen, und gegen regierungs-gesetzlichen Mietwucher kämpfen!

  • JK
    Juergen K.

    Verkauft die Bundesregierung eine

    Wohnanlage für 500 000 000 Euro,

     

    macht diese 10 % Rendite sind das 50 Mio.

     

    Kauft sich ein Hedgefond (ohne Geld per Kredit zu 5%)

     

    die Bude,

    werden die Kapitalkosten umgelegt.

     

    5% Kapitalkosten plus 10% Rendite = 15%.

     

    Da sind dann schon 75 Mio von den Mietern aufzubringen.