Beschluss der EU-Kommission: „Pille danach“ bald rezeptfrei
Die Pille danach ist bald nicht mehr verschreibungspflichtig. Je schneller man sie nimmt, desto wirksamer ist sie – deshalb gibt es sie in Zukunft in der Apotheke.
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BERLIN afp | In Deutschland wird es die „Pille danach“ bald rezeptfrei in der Apotheke geben. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Verordnung, mit dem die beiden derzeit auf dem Markt befindlichen Präparate aus der Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu streichen. Mit der Verordnung wird ein entsprechender Beschluss der EU-Kommission umgesetzt.
In Deutschland sind zwei verschiedene Präparate als „Pille danach“ verfügbar. Beide Mittel unterdrücken oder verzögern den Eisprung. Sie verhindern dadurch eine Befruchtung, wenn es vor dem Eisprung zum Geschlechtsverkehr gekommen ist.
Je mehr Zeit nach dem ungeschützten Sex bis zur Einnahme des Präparats vergeht, desto weniger wirksam ist die „Pille danach“. Deshalb sollen die beiden Medikamente nicht über den Versandhandel, sondern nur in Apotheken abgegeben werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Pille möglichst schnell eingenommen wird, denn der Versand nimmt mehr Zeit in Anspruch.
Mit dem Versandverbot soll auch gewährleistet werden, dass sich die Frauen in der Apotheke vor Ort beraten lassen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte es wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen lange Zeit abgelehnt, die „Pille danach“ zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften von der Rezeptpflicht zu befreien. Er begründete dies bisher unter anderem mit möglichen schweren Nebenwirkungen, aber auch mit dem Festhalten an der ärztlichen Beratung.
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