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Berufung bleibt

Bundesverfassungsgericht lehnt Korrektur der Rechtsmittel bei Sexualstraftaten ab

FREIBURG taz ■ Vergewaltigungsopfer müssen auch künftig in vielen Fällen zweimal vor Gericht aussagen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern eine Vorlage des Landgerichts Osnabrück ab, die die Berufungsmöglichkeit in derartigen Verfahren für verfassungswidrig hielt.

Nach geltendem Recht sind bei Taten, die Strafen von bis zu vier Jahren Haft erwarten lassen, zwei Instanzen vorgesehen. Zuerst wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt und im Falle der Berufung noch einmal vor dem Landgericht. Dies führt dazu, dass ein Vergewaltigungsopfer bei einer „leichteren“ Tat vor Gericht noch einmal seine ganze Aussage wiederholen muss, wenn der Fall in die Berufung geht. Dies wollte das Landgericht Osnabrück vermeiden und bat das Bundesverfassungsgericht, die entsprechenden Vorschriften für grundgesetzwidrig zu erklären.

In Karlsruhe wurde diese Richtervorlage aber als unzulässig angesehen, da sie oberflächlich begründet sei und vor allem „rechtspolitische Überzeugungen“ vortrage. Auch bei einer zweifachen Zeugenvernehmung werde die Frau nicht zum „Objekt“ staatlichen Handelns gemacht. CHRISTIAN RATH

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