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Berlins Kopftuchverbot an SchulenGesetzentwurf soll kommen

Berlin will das Neutralitätsgesetz überarbeiten und Lehrern religiöse Kleidung und Symbole an Schulen erlauben, so Justizsenator Behrendt (Grüne).

Seit Jahren wird vor Gerichten über das Kopftuchverbot in Berlin gestritten Foto: dpa

Berlin taz | Der Senat will noch vor der Abgeordnetenhauswahl im Herbst eine überarbeitete Fassung des Neutralitätsgesetzes ins Parlament einbringen. Das hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) gegenüber der Nachrichtenagentur epd angekündigt. Die Überarbeitung soll es ermöglichen, religiöse Symbole und Kleidung auch in Schulen zu tragen und ist eine Reaktion auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Bislang gab es im Senat dazu gegensätzlich Positionen.

Eine Neufassung war mehr denn je in der Diskussion, nachdem Ende August eine Bewerberin für die Lehramtslaufbahn vor dem Gericht erfolgreich geklagt hatte: Ihr war eine Stelle als Quereinsteigerin verwehrt worden – die nach eigener Aussage gläubige Muslima hatte erklärt, ihr Kopftuch auch im Unterricht nicht ablegen zu wollen. Das Bundesgericht verurteilte das Land dabei auf Schadensersatz. Begründung: Das Berliner Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole im öffentlichen Dienst weitgehend verbietet, verstoße gegen die im Grundgesetz verankerte Glaubensfreiheit.

Zwar liegt auch nach mehr als vier Monaten die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts nicht vor. Trotzdem hat Justizsenator Behrendt – ein erklärter Gegner der aktuellen Regelung – die Gesetzesänderung am Wochenende angekündigt. Sobald die Urteilsbegründung da sei, werde die rot-rot-grüne Koalition diese „gemeinsam bewerten und die nötigen Schlussfolgerungen ziehen“, sagte Behrendt der Nachrichtenagentur epd. Das Tragen religiöser Kleidung an Schulen solle dann auch in Berlin erlaubt sein.

Der Justizsenator geht davon aus, dass es keine großen inhaltlichen Differenzen geben wird. „Ich gehe davon aus, dass wir innerhalb der Koalition rasch zu einer Einigung kommen“, sagte sein Sprecher am Sonntag auf taz-Nachfrage. Wann mit der schriftliche Begründung des Gerichts zu rechnen ist, blieb am Wochenende offen. Justizexperten schätzen die bereits verstrichene Zeit jedoch als eher lang ein.

Die Bildungssenatorin war stets für das Neutralitätsgesetz

„Es kommt darauf an, was die Menschen im Kopf und nicht was sie auf dem Kopf haben“: Dirk Behrendt Foto: dpa

Innerhalb der Koalition haben sich bislang vor allem Teile der SPD gegen die Aufgabe des Neutralitätsgebots ausgesprochen, allen voran Schulsenatorin Sandra Scheeres, deren Bereich von einer Neuregelung wohl am meisten betroffen wäre. „Das Gericht hat keineswegs festgestellt, dass das Neutralitätsgesetz an sich verfassungswidrig ist“, hatte Scheeres nach dem Urteil Ende August erklärt. „Gleichwohl hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht.“

Rückmeldungen von Schulleitungen machten deutlich, dass es in einer auch religiös so vielfältigen Metropole wie Berlin wichtig sei, dass die Lehrkräfte neutral auftreten, damit keine Konflikte in die Schulen hineingetragen werden, so die Schulsenatorin damals weiter. Sie hatte zudem angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen – allerdings sei auch dafür die schriftliche Urteilsbegründung nötig. Wesentliche Teile der neuen Berliner SPD-Parteiführung halten aber eine Neuregelung für sinnvoll.

„Wir werden in der multireligiösen Gesellschaft hinzunehmen haben, dass Menschen eben religiös sind und auch religiöse Symbole tragen, wenn sie sich in ihrem beruflichen Umfeld bewegen“, argumentiert hingegen Justizsenator Behrendt laut epd. Und weiter: „Es kommt entscheidend darauf an, was die Menschen im Kopf haben und nicht so sehr darauf an, was die Menschen auf dem Kopf haben.“

Ob bei der Überarbeitung des Neutralitätsgesetzes neben den Schulen auch noch andere Bereiche wie die Polizei oder die Justiz in Blick genommen werden, „wird sich zeigen“, so Behrendt. Diese Bereiche stünden aktuell nicht im Fokus der Debatte.

Allerdings dürfen Juristen in Ausbildung bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft inzwischen religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen. Dazu muss allerdings der jeweilige Ausbilder mit im Gerichtssaal sitzen. Das hatten die Leitungen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts von Berlin und Brandenburg sowie des Kammergerichts Anfang September entschieden. Begründung: Für Menschen in Ausbildung lasse das Neutralitätsgesetz Ausnahmen zu. Der Vorstoß hatte für harsche Kritik aus den Reihen von CDU und FDP, wie auch von Teilen der SPD gesorgt.

Doch selbst wenn sich der Senat rasch auf einen Gesetzentwurf einigt, heißt das nicht, dass dieser auch noch vor der Wahl vom Parlament verabschiedet wird: Der Zeitplan ist äußerst knapp. Ende Septemer sollen sowohl Bundestag wie auch Abgeordnetenhaus gewählt werden.

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2 Kommentare

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  • „Wir werden in der multireligiösen Gesellschaft hinzunehmen haben, dass Menschen eben religiös sind und auch religiöse Symbole tragen, wenn sie sich in ihrem beruflichen Umfeld bewegen“ Mit anderen Worten: der Staat soll vor den Religionen kapitulieren.

  • In Berlin leben über 60 Prozent Atheisten, Humanisten und Agnostiker. Und Berlin führt das Kopftuch im Lehramt ein. Gibt es etwas Rückständigeres? Säkularisierung und Laizismus sind moderne Antworten auf die Probleme der Zeit.

    Alice Schwarzer und Sevim Dağdelen haben Recht, wenn sie sagen, dass das Kopftuch die Fahne des Islamismus sei.

    Und wenn Herr Behrendt meint, es komme darauf an, was die Menschen im Kopf und nicht was sie auf dem Kopf haben, dann soll er sich mal genau anschauen, was das ist.

    Und sich zudem damit beschäftigen wie die Implementierung von Religionen und Ideologien bei Kindern schon seit Jahrhunderten funktioniert. Diese werden sehr oft mit Mitteln der Schwarzen Pädagogik so weit introjiziert, dass viele Menschen diese dann bis zur völligen Selbstaufgabe unreflektiert verinnerlichen.

    Gut, dass ich nicht in Berlin leben muss.

    Hätte ich Kinder, zöge ich weg.