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Berliner Urteil zu Handys im UnterrichtNimm ruhig ab!

Ein Berliner Lehrer kassiert das Handy eines Schülers ein – übers ganze Wochenende. Das sei kein Eingriff in die Grundrechte, urteilt das Verwaltungsgericht.

Kommt in der Schule oft nicht gut an: Surfen auf dem Smartphone Foto: dpa

Schüler können ihre Lehrer auf vielerlei Arten zur Weißglut treiben. Eine zuverlässige Methode dürfte der exzessive Gebrauch des Mobiltelefons während des Unterrichts sein. Vermutlich stellt man die Tastentöne auf Anschlag, während man nach dem nächsten YouTube-Video sucht.

Oder, noch besser, man dreht einfach gleich selbst ein Video von dem Menschen, der sich da vorne vor der Tafel müht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man das Handy dann los ist, ist zwar groß. Aber was soll’s, spätestens nach Schulschluss kriegt man das Ding ja wieder.

Ein Lehrer an einer Berliner Sekundarschule fand das offenbar pädagogisch nicht mehr tragbar – und kassierte folglich das Handy eines Neuntklässlers gleich übers ganze Wochenende ein. Der Schüler und dessen Eltern klagten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht, weil der Schüler sich in seinen Grundrechten eingeschränkt und überdies „in seiner Ehre verletzt und gedemütigt“ sah.

Interesse fehlt

Das Gericht wies die Klage am Mittwoch ab. Weil der nun 18-Jährige inzwischen die Schule gewechselt hat, könne man ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten des Lehrers und der Schulleitung nicht mehr so einfach feststellen: Es fehle schlicht ein „begründetes Interesse“ des Klägers, so die formalistische Begründung. Schließlich sei die Gefahr einer erneuten „etwaigen Diskriminierung“ ja nun nicht mehr gegeben. Darüber hinaus, so die Richter, sehe man hier aber auch grundsätzlich weder einen „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ noch das Erziehungsrecht der Eltern eingeschränkt.

Menschlich mag der Impuls des Lehrers, mal richtig durchgreifen zu wollen, nachvollziehbar sein. Vielleicht war es sogar pädagogisch sinnvoll. Immerhin hatte die Handygeschichte ein Nachspiel, mit dem der Schüler so nicht gerechnet haben dürfte. Aber der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel. Schon gar nicht in einer Situation, wo ein Lehrer seine Machtposition gegenüber dem Schüler ausspielen kann.

Formaljuristisch mag die Ablehnung der Klage rechtens sein. Als gerecht empfindet man sie nicht.

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5 Kommentare

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  • "Formaljuristisch mag die Ablehnung der Klage rechtens sein. Als gerecht empfindet man sie nicht."

    aha - das ist ein kommentar. warum wird das nicht kenntlich gemacht ?

    aber auch als kommentar ist der text übergriffig: "man" ist eine unzulässige verallgemeinerung, denn das bin auch ich - ich bin aber ganz anderer meinung und empfinde das urteil durchaus als gerecht und richtig. gegen diese vereinnahmung protestiere ich nachdrücklich: die kommentatorin mag "ich" sagen, wenn sie dieser meinung ist - aber nicht derart ungefragt für andere sprechen.

    journalistisch: sechs - setzen !!

  • Der Lehrer hat völlig richtig gehandelt. Wenn man Regeln bricht, müssen Konsequenzen gezogen werden und zwar solche, die nicht spurlos an einen vorbeigehen.

    Welche "Ungerechtigkeit" soll dem Schüler wiederfahren sein, wenn er mal ein Wochenende kein Handy hatte? Dies erschließt sich mir nun ganz und gar nicht.

  • Ist der ein Artikel ein Kommentar? Dann bitte auch als solchen kennzeichnen!

     

    "[...]Aber der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel. Schon gar nicht in einer Situation, wo ein Lehrer seine Machtposition gegenüber dem Schüler ausspielen kann.

    Formaljuristisch mag die Ablehnung der Klage rechtens sein. Als gerecht empfindet man sie nicht."

     

    Diese Schlussätze im Artikel stehen im klaren Widerspruch zum Inhalt des Urteils (denn dieses bejaht durchaus das Recht des Lehrers, das Smartphone einzuziehen) bzw. stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar ("als gerecht empfindet man sie nicht).

     

    O.K. Behandeln wir das Ganze mal als Kommentar: Dann möge mir der Kommentator doch mal erklären, warum der Lehrer seine Machtposition missbraucht! Wir haben aus dem Kommentar keine Kenntnis über den Vorfall. Der Autor selbst führt an, dass der Lehrer ggf. gefilmt und damit in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde (ja, auch Lehrer haben Persönlichkeitsrechte und solange sie im Klassenraum stehen, sind sie vor unerlaubten Fotos und Tonmitschnitten geschützt). Damit hat er natürlich das Recht, Schlimmeres wie das Einstellen der Aufnahmen auf Facebook oder andere soziale Netzwerke zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

     

    Die Ablehnung von Autoritäten in der TAZ ist ja ganz hübsch - nur sollten wir uns angewöhnen die Personen, die dahinter stehen, auch als Menschen zu betrachten, seine sie Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute.

     

    (Und ja, ich selbst habe Polizisten wegen Übergriffen angezeigt, ich habe mich in der Schule selbst mit Lehrer gestritten und habe für mein Kind mit Lehrern gestritten)

    • @xriss:

      danke für diesen kommentar zum kommentar - ich bin ebenfalls entsetzt über diese nicht nachvollziehbare interpretation des vorfalls sowie die unzulässige vereinnahmung durch die autorin, die offenbar das jounalistische 1x1 nicht gelernt (oder nicht verstanden) hat..

  • 8G
    849 (Profil gelöscht)

    Ich kenne ein Gymnasium (und das wird nicht das einzige sein, das so verfährt), dass Handies von Minderjährigen einkassiert und die Eltern antanzen lässt, damit sie es abholen. Ich halte das Einbehalten über das Wochende, wenn Handies während der Unterrichtszeit verboten sind, für vollkommen OK, aber nicht das Herzitieren der Eltern.