piwik no script img

■ Berliner TelegrammHautarzt-Prozeß: Gutachter bestätigt Aussage

Ein Opfer des wegen Mordes und Mordversuches an Prostituierten angeklagten Hautarztes ist offenbar nur dank der Verkettung glücklicher Umstände mit dem Leben davongekommen. Das sagte ein Gerichtsmediziner gestern vor Gericht. Er hatte eine 29jährige Frau untersucht, die laut Anklage im März von dem Angeklagten mit Hammerschlägen und Messerstichen traktiert worden war. Der Mediziner hatte zwei Tage nach dem Geschehen bei der Verletzten über 20 Wunden am Kopf festgestellt, die teilweise bis zum Schädelknochen reichten. „Nur um Millimeter“ sei die Halsschlagader verfehlt worden. An den Händen hatte sie eine Vielzahl von Schnittverletzungen, die der Gutachter als typische Abwehrverletzungen bewertete. Seine Befunde stimmten mit den Angaben des Opfers über den Tatverlauf überein, sagte der Sachverständige. Danach hatte der Angeklagte die Protituierte in seinem Wagen von hinten mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und sie anschließend mit einem Messer angegriffen. Der Hautarzt hatte dagegen ausgesagt, daß die Frau ihn mit dem Messer bedroht habe. dpa

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen