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Berliner Pannenwahl 2021Noch mehr Wahl­wiederholung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am Dienstag über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl. Eine Teilwiederholung zeichnet sich ab.

Das Bundesverfassungsgericht bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am 18.07.2023 Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Ein Teil der Berliner Bundestagswahl 2021 muss auf jeden Fall wiederholt werden. Das zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über eine Wahlbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion am Dienstag ab. Offen ist aber noch, um wie viele Stimmbezirke und Wahlkreise es geht.

Am 26. September 2021 fanden in Berlin sowohl Bundestagswahlen als auch Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Die Wahlen waren jedoch schlecht organisiert. Stimmzettel fehlten oder wurden unzulässig kopiert. Wahllokale mussten zeitweise geschlossen werden oder blieben unzulässig lange offen.

Gegen die Bundestagswahl in den Berliner Wahlkreisen erhoben mehr als 1.700 Bür­ge­r:in­nen Einsprüche. Selbst der Bundeswahlleiter erhob Widerspruch – zum ersten Mal in der Geschichte. Der Bundestag entschied daraufhin am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition, dass in 431 (von 2.256) Berliner Stimmbezirken (Wahllokalen) die Bundestagswahl wiederholt werden muss. Der CDU/CSU-Fraktion ging das aber nicht weit genug. Sie verlangt eine Wahlwiederholung in rund zwei Dritteln aller Stimmbezirke, inklusive die Wiederholung in sechs von zwölf Wahlkreisen. Hierüber muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Klärung von Grundsatzfragen

Karlsruhe wird den Fall nutzen – das wurde in der Verhandlung deutlich –, um einige grundsätzliche Fragen der Wahlprüfung zu klären. Ist es automatisch ein Wahlfehler, wenn Wäh­le­r:in­nen länger als 30 Minuten warten müssen und deshalb die Gefahr besteht, dass sie wieder nach Hause gehen – oder gar Fotos der Warteschlangen im Internet posten, die andere von der Wahl abschrecken? Ist es ein Wahlfehler, wenn wegen der langen Schlangen noch nach 18 Uhr gewählt wird und die Wähler so schon erste Prognosen oder gar Hochrechnungen kennen? Die CDU/CSU warf der Ampelmehrheit vor, dass sie die Fehler gar nicht so genau wissen wollte und deshalb nicht die Protokolle aller Wahllokale ausgewertet habe. Diesem Vorwurf wird sich wohl auch das Gericht anschließen.

Bisher galt für die Rechtsfolgen von Wahlfehlern im Bund, dass der Eingriff in das Wahlergebnis so gering wie möglich bleiben soll. Das hält die CDU/CSU hier jedoch für unangemessen. In Wahlkreisen mit besonders vielen Pannen müsse in allen Wahllokalen neu gewählt werden.

Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts sollte bis Dienstagabend dauern und eventuell am Mittwoch fortgesetzt werden. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Die Wahlwiederholung wird vermutlich im Herbst stattfinden.

Dabei könnte die Teilwiederholung der Bundestagswahl zwar einigen Abgeordneten das Mandat kosten, sie wird jedoch die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht entscheidend verändern. Es ist nicht einmal gesagt, dass eine möglichst umfassende Wahlwiederholung vor allem der CDU nutzen wird. Zwar steht die Union derzeit in den Umfragen besser da als 2021, doch bei einer Teilwiederholungswahl dürfte die Wahlbeteiligung sehr niedrig liegen und das Ergebnis unberechenbar sein. Vielleicht wandern sogar Berliner Mandate in andere Bundesländer ab.

Deutlich größere Auswirkungen hatte das Berliner Wahlchaos für die Abgeordnetenhauswahl von 2021. Bekanntlich ordnete das Berliner Landesverfassungsgericht bereits im November 2022 eine vollständige Wiederholung an. Die Neuwahl fand im Februar 2023 statt. Die SPD beendete anschließend die rot-rot-grüne Koalition im Senat und wählte stattdessen Wahlsieger Kai Wegner von der CDU zum Regierenden Bürgermeister.

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4 Kommentare

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  • Vielleicht sagt das Gericht ja auch mal etwas grundsätzliches zum Procedere der Wahlprüfung. Wie kann es sein, daß der Bundestag selbst darüber entscheiden kann, ob er rechtmäßig gewählt wurde ?



    Wäre wie in Berlin dafür gleich ein Gericht zuständig, könnte schon längst zeitnah nach der Ursprungswahl neu gewählt sein.

  • "Ist es ein Wahlfehler, wenn wegen der langen Schlangen noch nach 18 Uhr gewählt wird"...

    Also, als ich damals Vorsitzender des Wahlausschusses war, also Erster im Wahllokal, war es kein Fehler.

    Ein Fehler wäre es gewesen einen Wahlberechtigten, der das Wahllokal bis 18:00 Uhr erreicht hat abzuweisen.



    Jeder Wahlberechtigte darf dann, auch wenn eine Warteschlange vor den Kabinen steht, Seine Stimme geheim und frei abgeben. Er muss das in der Kabine tun. Außerhalb der Kabine, ob erkennbar oder nicht ist nicht möglich da es dann nicht heim wäre. Genauso folgt aus der Verwendung von Kopien als Wahlzetteln ein Konflikt mit dem Wahlgeheimnis.



    Während der Wahlhandlung ist das Sehen und Hören von Rundfunksendungen, (und Sinngemäß auch das Surfen am Smartphone) im Wahllokal nicht gestattet.

    Das Anzweifeln der Gültigkeit der Stimmabgabe nach 18 Uhr lässt mich an der Sachkunde der Beschwerdeführer zweifeln. Wählen durchzuführen ist einfacher als Broccoli anzubauen. (An CSU Abgeordnete mit Wallenden Haar)

  • Die Linke hat mit 2 Direktmandaten in Berlin die Fraktion im BT gerettet.



    Wenn in einem der beiden Wahlkreise die Wahl wiederholt werden müßte u.



    das Direktmandat verloren ginge, hätte das dramatische Folgen für die Partei.

  • // Ist es automatisch ein Wahlfehler, wenn Wäh­le­r:in­nen länger als 30 Minuten warten müssen und deshalb die Gefahr besteht, dass sie wieder nach Hause gehen //

    Antwort: NEIN



    30 Minuten ist aber schon sehr sehr lang. Einige Minuten gerade in den Stoßzeiten Mittag und 16-17 Uhr halte ich für normal.



    Was natürlich gar nicht geht sind falsche bzw. kopierte Wahlzettel. Also wird in etwa der Hälfte der Berliner Wahlkreise noch mal gewählt. Das Gericht hätte aber auch anders entscheiden können.