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Berliner Haltung zum Cannabis-GesetzDer Senat muss noch eine rauchen

Ob das Land Berlin am Freitag im Bundesrat eine Cannabis-Legalisierung unterstützt, ist noch offen. Es gibt bei CDU wie SPD Befürworter und Gegner.

Ab 1. April gelten oder im Vermittlungsausschuss scheitern? Die Cannabis-Legalisierung entscheidet sich am Freitag im Bundesrat Foto: Fabian Sommer (dpa)

Berlin taz | Ob auch der Senat dazu beitragen wird, die für den 1. April schon fest eingetütet geglaubte Cannabis-Legalisierung zu stoppen, ist noch offen. Die schwarz-rote Landesregierung legte in ihrer wöchentlichen Sitzung am Dienstag noch nicht fest, wie Berlin am Freitag im Bundesrat bei diesem Thema abstimmt. Dort wollen CDU-/CSU-geführte Länder erreichen, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft. Dadurch könnte das Gesetz zumindest verzögert, nach Hoffnung führender Konservativer sogar verhindert werden.

„Es gibt im Senat dazu parteiübergreifend unterschiedliche Einschätzungen“, sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD) nach der Sitzung vor Journalisten. Demnach gab es auch bei der CDU Unterstützung und auch bei der SPD Kritik.

Nachdem der Bundestag am 23. Februar das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen hatte, gab es zumeist bloß den leichten Hinweis, der Bundesrat könnte noch zu bremsen versuchen. Daraus ist nun ein konkretes Vorhaben geworden. Der sächsische CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer etwa schrieb dazu beim Kurznachrichtendienst X: „Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem VA (Vermittlungsausschuss, d. taz) herauskommt.“ Das befürchtet auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Aus seiner Sicht würde das Gesetz dort sterben. Was die in Sachsen mitregierenden Grünen aber nicht zulassen wollen.

Generell gilt für jegliche Koalition in einem Bundesland: Gibt es keine Einigung, enthält sich das Land im Bundesrat. Das gilt auch für Berlin, wie von Senator Gaebler zu hören war. „Es ist heute noch kein Stimmverhalten festgelegt worden, aber im Zweifel läuft es dann auf eine Enthaltung hinaus.“ Das kommt im Bundesrat einem Nein gleich, weil dort stets eine absolute Mehrheit nötig ist. Berlin hat in dem 69-köpfigen Gremium vier Stimmen.

Gesetz würde im Gefängnis nicht gelten

Der Bundesverband der Kinderärzte lehnt währendessen das Gesetz weiter ab und drängte die Bundesregierung am Dienstag, es zurückzuziehen. Dort sehe man die „berechtigten Einwände von Ärzten und Juristen nicht“, äußerte sich die Verbandsspitze laut Medienberichten.

Erreichen die Gesetzesgegner ihr Ziel, erübrigt sich Kritik der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus daran, dass es in Gefängnissen nicht gelten würde. Die sich beim Konsum von Rauschmitteln entfaltende Wirkung stelle „eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch unkontrolliertes Verhalten der konsumierenden Person dar“, beantwortete die Senatsverwaltung für Justiz eine Anfrage der Fraktion. Deshalb sei dort auch Alkohol verboten.

Der Linkspartei-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg kritisierte diese Haltung. „Das Leben hinter Gittern muss wegen des Resozialisierungsziels dem normalen Leben draußen angeglichen werden“, sagte er. „Deswegen muss auch das Kiffen im Knast legalisiert werden.“

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