Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Erst meckern, dann verstehen
Berlins Gesetz gegen staatliche Diskriminierung tritt unverändert in Kraft. Die Kritik anderer Länder beruhte auf falschen Annahmen.
Das Gesetz gilt auch für Polizist*innen anderer Bundesländer, wenn sie zu Unterstützungseinsätzen in der Stadt sind. Die Innenminister mehrerer Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommerns und Bayerns, hatten nach Druck auf die Polizeigewerkschaften angekündigt, ihre Beamt*innen nicht mehr nach Berlin zu schicken, ebenso wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Amtshilfe durch die Bundespolizei aussetzen.
Laut einem Bericht der Tagesschau soll Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf diese Drohungen reagiert haben, er wolle nun klarstellen, dass das Gesetz „nicht für auswärtige Kräfte gelten soll“. Daran ist nichts dran. In einer Pressemitteilung verwies Geisel auf seine Erläuterungen in der Innenministerkonferenz am vergangenen Freitag und sagte, dass „dieses Gesetz nur in Berlin gilt“ – demnach aber auch für alle.
Zugleich trat er etwa Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) entgegen, der vor einer Rechtsunsicherheit für seine Beamt*innen gewarnt hatte. Geisel stellte klar: „Das Land Berlin haftet auch im Falle einer vor Gericht nachgewiesenen Diskriminierung in Berlin durch auswärtige Polizisten und Polizistinnen – nicht das Entsendeland oder die einzelne Dienstkraft.“
Ideologische Debatte
Der Vizefraktionschef der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Walter, sprach gegenüber der taz von einer „ideologischen in der Substanz unbegründeten Debatte“. Geisels Brief gebe „den Innenministern die gesichtswahrende Möglichkeit zurückzurudern, ohne zugeben zu müssen, das Gesetz bislang nicht verstanden zu haben.“ An dem Gesetz werde nichts verändert; dies sei eh die Kompetenz des Parlaments.
Auch der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader, sagte der taz, Geisel habe klargestellt, dass das Antidiskriminierungsgesetz „für alle gelte, die in Berlin Dienst tun, auch in Amtshilfe“. Dies sei die Rechtslage, an der sich nichts verändere. „Die Eskalation durch einige Innenminister war eine politische Show, um Rot-Rot-Grün und das LADG zu diskreditieren.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Scholz bezeichnet russischen Raketeneinsatz als „furchtbare Eskalation“