Berliner Amtsgerichtsentscheidung: Strafbefehl gegen Prügelpolizisten
Bei einer Universitätsbesetzung griff ein Polizist einen Journalisten an. Wegen Körperverletzung im Amt soll er jetzt eine Geldstrafe zahlen.

Der 32-jährige Polizist soll im Mai vergangenen Jahres bei der Räumung eines von pro-palästinensischen Aktivist:innen besetzten Instituts der Humboldt-Universität einen Journalisten zu Unrecht festgenommen und dabei verletzt haben.
Am Abend des 23. Mai 2024 räumte die Polizei das Institut für Sozialwissenschaften in Berlin-Mitte, in dem sich mehrere Personen verbarrikadiert hatten. Ignacio Rosaslanda, ein Videoreporter der Berliner Zeitung, befand sich ebenfalls in den Räumen, um die Besetzung und Räumung zu dokumentieren.
Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft sichtbar einen Presseausweis um den Hals getragen sowie eine Kamera und ein Handy in den Händen gehalten haben. Der Polizeibeamte soll den Journalisten trotzdem zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt haben, wobei der Videojournalist Verletzungen im Gesicht und am Körper erlitt.
„Mit der Faust ins Gesicht“
Der junge schmächtige Mann schilderte der taz das Vorgehen des Polizisten folgendermaßen: „Er griff meinen Rucksack, drehte mich zu sich und schlug mir dann zweimal schnell hintereinander mit der Faust ins Gesicht.“ Ein Schlag habe ihn an der Schläfe getroffen, der zweite am Kiefer. Sein Handy, seine Brille und seine Kamera seien dabei auf den Boden gefallen. Durch den zweiten Schlag sei er selbst zu Boden gegangen.
Eine Sanitäterin, die als Teil einer Gruppe von Freiwilligen während der Besetzung vor Ort war, berichtete der taz: „Als wir in den 4.Stock gekommen sind, lag der Journalist auf dem Boden. Ihm waren Handschellen angelegt und ein Polizist kniete auf seinem Rücken.“ Als die freiwilligen Sanitäter:innen dem Polizisten gesagt hätten, er solle den Druck auf Rosaslandas Rücken verringern, habe der Polizist geantwortet, man solle ihm nicht sagen, wie er seine Arbeit zu machen habe.
„Verletzungen in Kauf genommen“
Erst nach drei Stunden hatte Rosaslanda gehen dürfen und sich in Begleitung eines Kollegen in die Rettungsstelle der Charité begeben. Im Arztbericht seien „multiple Schürfwunden und Hämatome über dem linken Ohr, im Gesicht, auf dem Brustkorb und am linken Arm“ vermerkt, schrieb die Berliner Zeitung.
Dem Polizeibeamten wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass er hätte erkennen müssen, dass sich das polizeiliche Vorgehen nicht gegen den Journalisten richtete, sondern gegen die Besetzer. Er soll zudem Verletzungen des Mannes in Kauf genommen haben.
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