Bericht zu Frauengesundheit: Abtreibungen schwieriger
Die Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW lässt zu Wünschen übrig. Mehr als 60 zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das.
Das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ wurde 1979 von der UNO verabschiedet und 1985 von der Bundesrepublik ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen. Über die Umsetzung wacht ein UN-Fachausschuss, der neben staatlichen auch zivilgesellschaftliche Berichte prüft. Einen solchen hat die German Alliance for Choice dem UN-Ausschuss nun vorgelegt. 2021 muss die Bundesregierung das nächste Mal auf Fragen des Ausschusses reagieren.
2017 hatte der Ausschuss zuletzt Empfehlungen an die Regierung ausgesprochen. Auf deren Umsetzung im Bereich reproduktiver Rechte warten die zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter der DGB und Pro Familia, jedoch weitgehend vergeblich. „In der Praxis hat sich die Situation für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, sogar verschlechtert“, resümiert Heike Spohr, Mitautorin des Berichts.
Zunehmend verschärfe sich die ärztliche Versorgungslage. Insbesondere im ländlichen Raum und in katholisch geprägten Regionen sei der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht ausreichend gewährleistet. Außerdem werden Ärzt*innen nach der Reform von §219a weiterhin kriminalisiert.
Überall Defizite
Ausrücklich hatte die CEDAW-Kommission außerdem zur Abschaffung der Pflichtberatung sowie der vorgeschriebenen Wartezeit vor dem Abbruch geraten. Für das Procedere besteht medizinisch keinerlei Notwendigkeit. In der Praxis führt es jedoch häufig dazu, dass eine medikamentöse Abtreibung aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich ist. Auch der sichere Zugang zu Verhütung für Frauen in wirtschaftlich prekären Situationen wurde bisher trotz Empfehlung nicht umgesetzt.
Defizite bestehen zudem in der Ausbildung von Mediziner*innen – schon allein dadurch, dass angehende Ärzt*innen das gesamte Studium absolvieren können, ohne sich mit Schwangerschaftsabbrüchen zu beschäftigen. Weder im Staatsexamen noch nach Abschluss der Spezialisierung werden Kenntnisse zum Schwangerschaftsabbruch abgeprüft. Ohnehin ist rechtlich eine Spezialisierung für den Eingriff nur in Bayern erforderlich.
Die German Alliance for Choice hofft, mit dem Bericht Bewegung in die Debatte zu bringen und die adäquate gesundheitliche Versorgung von Frauen* zu erstreiten, denn „der Zugang dazu ist ein Menschenrecht“, heißt es in der Pressemitteilung, und „Grundvoraussetzung für Geschlechtergerechtigkeit“.
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