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Beratungen mit Mi­nis­ter­prä­si­den­t*in­nenEin Kompromiss

Bund und Länder haben sich geeinigt. Es gibt Hilfe bei der Versorgung von Geflüchteten. Das 49-Euro-Ticket kommt, weitere Themen waren Wohngeld, Gas- und Stromspreisbremse.

Flüchtlinge aus der Ukraine in einer Notunterkunft am Bodensee im August 2022 Foto: Felix Kästle/dpa

Berlin dpa/reuters/afp/taz | Lange haben Bund und Länder diskutiert, wie die Menschen in Deutschland am besten unterstützt werden können, um die Energiekrise und ihre Auswirkungen mit möglichst wenig Schaden zu überstehen – und wer das eigentlich bezahlen soll. Beim Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Mi­nis­ter­prä­si­den­t*in­nen der 16 Länder in Berlin gab es nun endlich Beschlüsse:

Hilfe bei der Versorgung von Geflüchteten

Der Bund beteiligt sich mit zusätzlichen Mitteln in Milliardenhöhe bei der Unterbringung von Geflüchteten. Für das laufende Jahr wolle der Bund zusätzliche 1,5 Milliarden Euro für die Versorgung von Geflüchteten unter anderem aus der Ukraine zur Verfügung stellen, sagte Scholz am Mittwoch in Berlin nach den Beratungen. Bisher hatte der Bund den Ländern für das laufende Jahr 2 Milliarden Euro für die Versorgung von Ukraine-Geflüchteten zugesagt.

Für das kommende Jahr wolle der Bund noch einmal 1,5 Milliarden Euro für die Aufnahme von Geflüchteten bereitstellen, sagte Scholz. Für Menschen aus anderen Ländern als der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchten, wolle der Bund 1,25 Milliarden Euro geben. „Das ist eine gute Verständigung, die uns in die Lage versetzt, die Aufgaben zu bewältigen, vor denen wir alle in dieser Hinsicht stehen.“

49-Euro-Ticket

Ein bundesweites 49-Euro-Ticket soll als Nachfolger für das Neun-Euro-Ticket aus dem Sommer herhalten. „Attraktiv, digital, einfach: Jetzt ist der Weg frei für die größte Tarifreform im öffentlichen Personen-Nahverkehr in Deutschland“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). „Noch nie war es für die Menschen in unserem Land so einfach, Bus und Bahn zu nutzen. Wir denken Mobilität neu und schützen das Klima durch attraktive Angebote.“

Die Ampel-Koalition hatte das Ticket für neun Euro pro Monat von Juni bis August als Ausgleich für die gestiegene Belastung durch die Energiepreise beschlossen. Das deutschlandweite Nahverkehrs-Ticket, das in allen Verkehrsverbünden und in Regionalzügen galt, verkaufte sich 50 Millionen Mal. Die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen glich der Bund mit 2,5 Milliarden Euro aus. Der Nahverkehr steht unter Regie der Länder, der Bund muss ihn aber mitfinanzieren.

Gas- und Strompreisbremse

Bei den Gaspreisen soll die Deckelung bei zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen, beim Strompreis bei 40 Cent, sagte Scholz. Dies werde jetzt zusammen mit anderen Regelungen umgesetzt wie eine Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bei Stromproduzenten.

Scholz nannte zunächst keine Termine für die Umsetzung. Nach den Worten von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) plädierten die Bundesländer einstimmig dafür, dass die Gaspreisbremse früher als bisher geplant komme, da ansonsten eine Lücke im Januar bleibe, wo sie noch nicht gelte. Er sei Scholz dankbar, dass dieser versprochen haben, im Bundeskabinett noch in diesem Monat ein früheres Inkrafttreten zumindest zu prüfen. „Wir sind der Überzeugung, es wäre ein gutes Signal, wenn der Bund die Winterlücke schließen würde“, sagte Wüst.

Im Beschlusspapier des Bund-Länder-Gipfels heißt es dazu, die Gaspreisbremse werde wie von der Gaspreis-Kommission vorgeschlagen „zum 1. März 2023 eingeführt“. Es werde aber „eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 (…) angestrebt“.

Für die beschlossene Gaspreisbremse gebe es bisher keine Blaupause, sagte Wüst, der Co-Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. Auch die finanzielle Dimension dieser Maßnahme sei enorm.

Wohngeld

Die Kosten für die geplante Reform des Wohngelds werden sich Bund und Länder teilen. Es bleibe dabei, dass die staatliche Hilfe für Ge­ring­ver­die­ne­r*in­nen zur Hälfte von den Ländern finanziert werde, heißt es im Beschluss. Eigentlich wollten die Länder das Wohngeld finanziell nicht mehr mittragen.

Wegen der hohen Energiepreise soll der staatliche Mietzuschuss zum 1. Januar reformiert werden: Er soll dann um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Außerdem soll er an 1,4 Millionen Bür­ge­r*in­nen mehr gezahlt werden als bisher. Es geht um Kosten von 5,1 Milliarden Euro.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) begrüßte die Einigung. Viele Menschen mit geringen Einkommen seien auf das Wohngeld angewiesen, um die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten zu stemmen. „Die Unterstützung bei der Bewältigung dieser Kosten wird vielen Menschen Sicherheit geben können“, sagte sie. Nun könne die Reform gemeinsam gut umgesetzt werden.

Bürgergeld nicht in Einigung enthalten

Einig seien sich Bund und Länder, dass das Thema Bürgergeld als Nachfolgeregelung für die Grundsicherung Hartz IV von der Gesamteinigung nicht umfasst sei, sagte Wüst weiter. Dieses sei im üblichen Gesetzgebungsverfahren zu beraten – gegebenenfalls auch im Vermittlungsausschuss des Bundestages.

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