Bayerns Polizei bei Tattoos streng: Leider kein „Aloha“
Das Verwaltungsgericht des Freistaats bestätigt: PolizistInnen dürfen keine sichtbaren Tätowierungen tragen. Geklagt hatte ein Streifenbeamter.
Einen entsprechenden Antrag lehnte das zuständige Polizeipräsidium Mittelfranken aber ab – mit Verweis auf eine Richtlinie des bayerischen Innenministeriums, die PolizistInnen sichtbare Tätowierungen verbietet. Das Gericht sah jetzt zwar einen „Eingriff vor allem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ des Klägers. Dieser Eingriff sei jedoch durch das Bayerische Beamtengesetz gedeckt, das Verbote zur „Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes“ gestattet.
In anderen Bundesländern gehen die Innenministerien zunehmend liberaler mit dem Thema um. PolizistInnen in Berlin dürfen seit diesem Jahr Tätowierungen zeigen und müssen diese nicht mehr abkleben oder abdecken.
Die Motive dürfen aber nicht gegen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen. Schon 2017 hat der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Vorgaben gelockert, im Mai 2018 kippte ein Gericht das Verbot in Nordrhein-Westfalen.
Maik Frey, Sprecher Tatto-Verband
Der Kläger reagierte verstimmt. „Ich bin schon enttäuscht“, sagte er nach dem Urteil. „Und ich verstehe es auch nicht.“ Unverständnis zeigte auch Maik Frey, Verbandssprecher der Deutschen Organisierten Tätowierer. „Einen Polizisten mit Totenköpfen an beiden Armen könnte ich mir auch nicht als Respektsperson vorstellen, aber ‚Aloha‘? Die Entscheidung wundert mich schon ein wenig. So tabuisiert wie noch vor zehn Jahren sind Tätowierungen heute doch nicht mehr“, sagte Frey, der ein Studio in Esslingen betreibt, der taz.
Die wachsende gesellschaftliche Akzeptanz sieht er aber eher negativ: „Ich finde Tätowierungen lange nicht mehr so spannend wie früher. Damals hatte das noch etwas Aufregendes. Heutzutage trägt jeder Depp ein Tattoo.“
Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. Es betrifft alle bayerischen PolizistInnen. Nur das dortige Innenministerium könnte das Verbot noch kippen, indem es die Richtlinie lockert. In den Bundesländern gelten also weiterhin unterschiedliche Vorgaben.
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