Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Richter kippen Volksbefragungen

Schlappe für die bayerische Landesregierung: Ein Gericht hat die von der CSU durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen für verfassungswidrig erklärt.

Der Gesetzespassus über unverbindliche Volksbefragungen ist nun nichtig Foto: dpa

MÜNCHEN dpa | Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gab das höchste Gericht des Landes am Montag Klagen von SPD und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert.

Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen möglich, etwa über große Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen.

Vorgesehen war, dass nur die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung solche Befragungen veranlassen können, nicht aber die Opposition. Bisher wurde von dieser Möglichkeit aber noch nicht Gebrauch gemacht.

Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gelten strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege sogar Gesetze ändern oder erlassen. Volksbefragungen sollten dagegen nicht rechtlich bindend sein, aber politisch hohes Gewicht entfalten.

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