Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Richter kippen Volksbefragungen
Schlappe für die bayerische Landesregierung: Ein Gericht hat die von der CSU durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen für verfassungswidrig erklärt.
Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen möglich, etwa über große Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen.
Vorgesehen war, dass nur die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung solche Befragungen veranlassen können, nicht aber die Opposition. Bisher wurde von dieser Möglichkeit aber noch nicht Gebrauch gemacht.
Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gelten strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege sogar Gesetze ändern oder erlassen. Volksbefragungen sollten dagegen nicht rechtlich bindend sein, aber politisch hohes Gewicht entfalten.
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