Bayerische Polizei an der Landesgrenze: Ohne Befugnisse

Auch für den bayerischen Grenzschutz ist die Bundespolizei zuständig, sagt der Verfassungsgerichtshof. Es ist ein Rückschlag für Söders Prestigeprojekt.

Ein Polizist in Uniform steht neben einem Polizeiauto, das an erinem Grenzübergang geparkt ist

Steht da: bayerischer Grenzpolizist Foto: Lino Mirgeler/dpa

MÜNCHEN taz | Bayern durfte zwar eine eigene Grenzpolizei einrichten, diese darf aber keine grenzpolizeilichen Befugnisse haben. Das entschied am Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München. Eine Klage der bayerischen Grünen hatte damit teilweise Erfolg.

Für den Grenzschutz ist in Deutschland die Bundespolizei zuständig, die bis 2005 Bundesgrenzschutz hieß. Bayern hat 2018 jedoch als erstes und einziges Bundesland eine eigene bayerische Grenzpolizei eingeführt. Der damals neue Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte dies gleich in seiner ersten Kabinettssitzung im März 2018 an. Im Juli 2018 nahm die neue Grenzpolizei ihren Dienst auf – als Teil der Landespolizei mit eigenem Abzeichen. Die zunächst 500 Beamten sollen bis zum Jahr 2023 auf 1.000 Beamte aufgestockt werden.

Die Einführung der Grenzpolizei war 2018 ein hochpolitischer Akt. Es war der Sommer, in dem die CSU offen gegen Kanzlerin Merkels Flüchtlingspolitik rebellierte und die Zurückweisung fast aller Flüchtlinge an der Grenze forderte.

Söder wollte sich vor der bayerischen Landtagswahl im Herbst 2018 mit konservativen Positionen profilieren. Hierzu gehörte auch eine Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) und die Vorgabe, dass im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz hängen muss.

Konflikt mit der Bundespolizei

Dass nun aber die bayerische Grenzpolizei im Alleingang die bayerischen Grenzen schließt, verhinderte ausgerechnet der damalige CSU-Chef Horst Seehofer. Als Bundesinnenminister ist er nämlich auch für die Bundespolizei zuständig. Im Juli 2018 stellte er in einer Vereinbarung mit Bayern klar, dass die bayerische Grenzpolizei „nur auf Anforderung oder mit Zustimmung“ der Bundespolizei eigene Grenzkontrollen durchführen kann. Für Zurückweisungen von Ausländern soll ausschließlich die Bundespolizei zuständig sein. Die bayerischen Grünen klagten 2019 dennoch gegen die weitergehenden Änderungen im bayerischen Polizeirecht – und erhielten nun vom bayerischen Verfassungsgerichtshof teilweise Recht. Zwar durfte Bayern eine eigene Grenzpolizei einrichten. Der Landtag durfte der Grenzpolizei aber keine eigenständigen grenzpolizeilichen Befugnisse zuweisen. Denn hierfür habe der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Das eher CSU-freundliche bayerische Verfassungsgericht konnte an diesem Punkt kaum anders entscheiden, denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Ende 2018 in einem anderen Verfahren festgestellt, dass Bayern keine Gesetze zum Grenzschutz beschließen darf. Das Urteil ist nun zwar peinlich für Söder und die CSU. Praktisch ändert sich aber nichts. Wie schon bisher kümmert sich die bayerische Grenzpolizei vor allem um die grenznahe Fahndung, die so genannte Schleierfahndung, im Korridor von 30 Kilometern zur Grenze. Gelegentlich hilft die Grenzpolizei auch der Bundespolizei bei Grenzkontrollen. Nach der Verkündung des Urteils im bayerischen Justizpalast sagten sowohl Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, als auch Tobias Reiß, der parlamentarische Geschaftsführer der CSU-Fraktion, sie seien sehr zufrieden mit der Entscheidung der bayerischen Verfassungsrichter. (Az Vf.10-VIII-19)

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