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Bastel-Kits für Hobby-BiologenGenscheren für zu Hause

Ein Bundesamt warnt vor Do-it-yourself-Kits für Home-Forscher. Gentech-Versuche dürfen nur in Sicherheitslaboren durchgeführt werden.

Gentech-Experimente sind nichts für die heimische Küche Foto: imago/McPhoto

Berlin taz | Genome von Lebewesen beliebig verändern – ein Traum für Wissenschaftler, aber auch ein Traum für Hobby-Biologen? Vor allem US-Firmen bieten Do-it-yourself-Kits (DIY) an, mit denen das Erbmaterial dank sogenannter Genscheren in der heimischen Stube modifiziert werden kann. Die Zerschneidung fällt in einen rechtlichen Graubereich, da diese Art von Genscheren auch natürlich in den Bakterien vorkommen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gab nun eine Warnung heraus, dass die Verwendung solcher Kits in Deutschland eine Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro zur Folge haben könne. Denn solche Experimente müssten in registrierten „gentechnischen Anlagen“ durchgeführt werden.

„Die Sorge um die Kits ist nicht unberechtigt“, meint Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech, einer Organisation, die sich mit den Folgen der Biotechnologie befasst. Er kenne einige Menschen, die diese Kits „in den Kühlschränken lagern.“ Die Preise sind nämlich durchaus für Laien erschwinglich: Ein Kit von der Firma The Odin kostet etwa 140 Euro. Es enthält Genscheren, also Enzyme, die das Erbgut gezielt zerschneiden und so Gene inaktivieren.

Forschende bejubeln seit Jahren diese Methode namens CRISPR/Cas: Denn jegliche Gene können so günstig und gezielt an die geschnittenen Stellen eingebracht werden. Die Technik wird seit wenigen Jahren als Meilenstein der Gentechnik bejubelt. Versprochen wird beispielsweise, dass Krankheiten leichter geheilt werden können.

So viel lässt sich aber mit den DIY-Kits allein nicht anstellen: Zunächst wird ein mitgelieferter Plasmidring in die Bakterien eingebracht, also Gene, die separat abgelesen werden. Diese können dazu führen, dass Genscheren produziert werden, die an bestimmten Stellen des bakteriellen Erbguts schneiden.

Zerschnittende Gene

Ein Beispiel für die Anwendung eines solchen Kits: Ein Gen in Darmbakterien sorgt dafür, dass sie nicht auf dem mitgelieferten Nährboden wachsen können. Nun wird aber dieses Gen zerschnitten und die Mikro­organismen können sich wieder vermehren.

Aber „allein das Entfernen von Erbgut kann dazu führen, dass Bakterien noch krankheitserregender werden“, so Christoph Then: Der Stoffwechsel könnte sich beschleunigen und somit auch die Vermehrung. Die Freisetzung erfolgt ebenfalls unter unkontrollierten Bedingungen: „Wenn ich nicht aufpasse, nehme ich sie in den Darm auf und gebe sie weiter“, erzählt Christoph Then und verweist auf unterlassenes Händewaschen und die Aufnahme beim Essen. Die Bakterien könnten nun durch Wechselwirkungen mit anderen Arten im Körper ihre krankheitserregende Wirkung entfalten.

„Sehr wahrscheinlich sind diese auf dem Markt vorhandenen Kits nicht gefährlich“, erzählt hingegen Andrea Tran-Betcke vom Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, aber „eine abschließende Bewertung ist nicht möglich“. Die Bakterien in den Kits könnten sich weder in der Umwelt vermehren, noch seien sie von sich aus krankheitserregend. Sie vermutet aber, dass die Gene aus einem anderen Bakterienstamm in die Bakterien eingeführt werden, um effektivere Genscheren zu produzieren – somit werden aus den mitgelieferten Bakterien gentechnisch veränderte Organismen, die dem Gentechnikgesetz unterworfen sind.

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2 Kommentare

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  • V(D)J-Rekombination geschieht in jedem Wirbeltier (z.B. Mensch, Hamster): Erwähnenswert ist, dass dies der einzige bekannte Prozess ist, bei dem die Erbinformation (DNA) in somatischen, proliferierenden Zellen planmäßig, sozusagen ‚absichtlich‘, verändert wird.

    Damit ist dieses Wirbeltier (juristisch gesehen) eine gentechnische Anlage, in der gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 (oder höher) durchgeführt werden.

    Der Sicherheitsstufe 1 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist.“ (§ 7 Gentechnikgesetz)

    GenTG § 8

    (2) Die Errichtung und der Betrieb gentechnischer Anlagen, in denen gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 oder 2 durchgeführt werden sollen, und die vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten sind von dem Betreiber der zuständigen Behörde vor dem beabsichtigten Beginn der Errichtung oder, falls die Anlage bereits errichtet ist, vor dem beabsichtigten Beginn des Betriebs im Falle der Sicherheitsstufe 1 anzuzeigen und im Falle der Sicherheitsstufe 2 anzumelden.

     

    Ja, ich bekenne, eines meiner Kinder hat vor einiger Zeit auch eine V(D)J-Rekombination am Menschen zusammen mit einem anderen Menschen in seiner Wohnung durchgeführt ohne diese Lokalität als Sicherheitsstufe bei der Behörde anzuzeigen. Das Ergebnis erfreut sich bester Gesundheit, wächst und gedeiht, allerdings schreit es öfters des Nachts. Eventuell ist sogar eine Wiederholung dieser Aktivitäten geplant und das wieder ohne vorherige Anzeige. Hoffentlich zeigt uns deswegen kein grün Besorgter bei nächsten durchgeknallten Anti-Bio Staatsanwaltschaft an.!

    Bitte meine Adresse deshalb nicht veröffentlichen.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Also ist das jetzt definitiv illegal oder vermuten das die Mitarbeiter des Landesamtes lediglich? Ist das Experimentieren illegal oder das Einführen von GVO's? Da fände ich eine genauere rechtliche Einordnung schon wichtig und die Nennung der Gesetze, die da Anwendung finden, auch.

    Auf der verlinkten Seite finden sich zwar die Gesetze, ich finde es aber gelinde gesagt irritierend, wenn das Bundesamt selbst das Wort "möglicherweise" verwendet. Wenn noch nicht einmal das Bundesamt definitiv sagen kann, was erlaubt ist und was nicht, dann taugen die Gesetze nichts oder die Beamten, die sie anwenden sollen.