BGH-Urteil zu Buchungsgebühren: Bei Fehlbuchungen zahlt die Bank
Die Folgen von Fehlbuchungen zu beheben ist Aufgabe der Bank. Zahlen muss dafür nicht der Kunde, urteilte nun der Bundesgerichtshof.
KARLSRUHE rtr | Banken dürfen für eigene Fehlbuchungen keine Gebühr vom Kunden erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Eine Bank habe als Zahlungsdienstleister „keinen Anspruch auf ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wird“.
Mit dieser Begründung erklärte der 11. Zivilsenat eine pauschale Entgeltklausel einer Raiffeisenbank für Buchungen bei der Führung eines privaten Girokontos für ungültig. Gekippt wurde eine Regelung, die als Teilgebühr für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt. (Az. XI ZR 174/13).
Eine Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Raiffeisenbank Gräfenberg-Forchheim war damit in letzter Instanz erfolgreich. Die Bank hatte per Aushang einen „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ festgesetzt. Diese Klausel bepreise letztlich auch Buchungen, die bei der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags anfallen, rügte der BGH.
Mit einer solchen Regelung wälze die Bank „Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten auf ihre Kunden ab“. Eine Bank müsse jedoch „in Fällen der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags das Zahlungskonto wieder auf den sachlich richtigen Stand bringen“. Solche Berichtigungsbuchungen seien unentgeltlich vorzunehmen.
Anders als erwartet entschied der BGH in seinem Urteil nicht über die Zulässigkeit einer Bankgebühr für Bareinzahlungen auf das eigene Girokonto und für Barabhebungen. Diese Frage habe der 11. Zivilsenat nicht geklärt, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. Die BGH-Entscheidung konzentriere sich letztlich auf die Frage von Fehlbuchungen und sei damit „sehr eng gefasst“.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert