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BAYERN WILL LEBENSPARTNERSCHAFTEN FÜR HOMOSEXUELLE VERHINDERNStoibers Politfolklore

Bayern klagt gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare – und nützt Rot-Grün. Denn diese Aktion scheint zu beweisen, dass die kürzlich verabschiedete Regelung „satisfaktionsfähig“ ist. Hätte sich Bayern jedoch nicht auf dieses Duell mit der Bundesregierung eingelassen, dann wäre nur allzu offensichtlich geworden, wie weit das Gesetzespaket von den ursprünglichen Zielen entfernt ist.

Denn schon im eigentlichen Gesetzentwurf konnte von einer Gleichstellung mit der Ehe nicht die Rede sein. So hätten homosexuelle Paare kein Adoptionsrecht erhalten und auch nur ein abgeschwächtes Splitting im Steuerrecht. Doch inzwischen wurde das Paket längst in zwei Teile aufgespalten. Der erste, das „Lebenspartnerschaftsgesetz“, tritt am 1. August in Kraft und ist extra so gestrickt, dass es nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Entsprechend mager fallen die Bestimmungen aus; es sind nur etwa die Hälfte der geplanten Regelungen enthalten. Dazu gehören: dass sich ein eingetragenes Paar gegenseitig Unterhalt schuldet, vor Gericht das Zeugnis verweigern darf und sich im Todesfall wie Ehegatten beerbt.

Es fehlen aber die geplanten Verbesserungen beim Steuersplitting, der beamtenrechtlichen Beihilfe im Krankheitsfall und bei der Erbschaftssteuer. Sie bedürfen der Zustimmung des Bundesrats und sind daher im so genannten Ergänzungsgesetz enthalten, das aber derzeit im Vermittlungsausschuss ruht.

Paradox: Die klagewilligen Länder Bayern, Sachsen und Thüringen müssten nun eigentlich größtes Interesse haben, dass das Ergänzungsgesetz im Bundesrat akzeptiert wird. Denn ohne die dort vorgesehenen Verbesserungen für homosexuelle Paare kommt die Lebenspartnerschaft noch nicht einmal in die Nähe der Ehe. Eine Verfassungsklage aber, die sich auf ein vermeintliches „Abstandsgebot“ zwischen Ehe und nichtehelichen Partnerschaften beruft, würde dann sowieso jeder Grundlage entbehren.

Aber auch wenn sich im Bundesrat noch etwas bewegen sollte – etwa weil sich koalitionsregierte CDU-Länder wie Baden-Württemberg und Berlin kompromissbereit zeigen –, die bayerische Klage bleibt lächerlich. Es ist absurd zu vermuten, der Verfassungsschutz von Ehe und Familie verlange, Homosexuelle zu diskriminieren. Es würde doch keine Ehe zusätzlich geschlossen, nur weil Schwule und Lesben im Steuerrecht weiter benachteiligt werden. Und es würde auch kein Kind zusätzlich geboren, nur weil Homosexuelle bei der Beihilfe schlechter gestellt sind. Die bayerische Klage ist Politfolklore – als Gaudi für den eigenen Anhang und den politischen Gegner. CHRISTIAN RATH

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