Autonomes Fahren: Augen auf
Künftig könnten Autos Chauffeur werden. Das birgt auch Risiken. Verbraucherschützer fordern klare Regeln und besseren Datenschutz.
Denn es könnte bald legal sein, während der Fahrt auf dem Handy zu spielen: Die Bundesregierung will in einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes das automatisierte Fahren regeln. Im Gesetzentwurf geht es aber nicht um Fahrzeuge ganz ohne Fahrer, sondern um sogenannte vollautomatisierte Fahrzeuge, bei denen der Fahrer eingreifen kann.
Wer am Steuer sitzt, kann sich aber nicht allzu tief in seine Lektüre versenken: Laut dem Entwurf muss der Fahrer ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit haben, damit er das Steuer wieder übernehmen kann, wenn das System ihn dazu auffordert.
Ungeklärt ist noch, wie lange der Fahrer brauchen darf, um zu reagieren. Es könnte darauf hinauslaufen, dass künftig vor Gericht um Sekunden Reaktionszeit gefeilscht wird. Damit will sich der vzbv nicht abfinden: „Der Fahrer muss sich darauf verlassen können, dass der Wagen automatisch fährt“, so Marion Jungbluth vom vzbv.
Zudem öffnet das automatisierte Fahren neue Tore für Datensammler. Um bei Unfällen klären zu können, ob gerade der Mensch oder die Maschine das Auto bedient hat, sollen Daten zum Fahrverhalten im Auto gespeichert werden. „Die Fahrweise, die Einstellung des Sitzes, das Fahrtziel – das alles kann aufgezeichnet werden. Das sind Daten, die tief in die Persönlichkeitssphäre eingreifen“, erklärt Exbundesinnenminister Gerhart Baum. „Manche Daten sind allerdings notwendig, um den autonomen Fahrverlauf zu überwachen“, so Baum. Diese sollen nach Vorschlag des vzbv von einem neutralen Datenzentrum verwaltet werden, das zwischen Nutzern, Firmen und Polizei vermittelt.
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