Ausweisung von Terror-Sympathisant*innen: Besser in Deutschland vor Gericht

Gegen Terror-Verherrlichung sollte streng vorgegangen werden – aber vor deutschen Gerichten. Die Ausweisung bei Verdachtsfällen hilft nicht weiter.

Mehrere Personen steigen in ein Flugzeug.

Bedenklich: Für die vorgesehenen Ausweisungen soll keine strafrechtliche Verurteilung nötig sein. Im Bild ein Abschiebeflug 2014 Foto: Daniel Maurer/dpa

Es ist richtig, dass die Bundesregierung scharf gegen Personen vorgeht, die islamistischen und antisemitischen Terror im Netz feiern. Der Angriff von Mannheim und die darauffolgenden Hasskommentare zeigen das klar. Entsprechend scheint es zunächst auch eine gute Idee zu sein, ausländischen Ter­ror­sym­pa­thi­san­t*in­nen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen, wie es das Kabinett plant. Doch das täuscht.

Zum einen beendet eine Abschiebung die Gefahr nicht, die von einer Person ausgeht, sondern bewegt sie lediglich an einen anderen Ort. An­ti­se­mi­t*in­nen bleiben antisemitisch, auch wenn man sie zurück in ihr Herkunftsland zwingt. Im Zweifel werden sie von den örtlichen Is­la­mis­t*in­nen mit offenen Armen empfangen, Terrorpropaganda im Internet verbreiten können sie auch von dort. Und sollten sie aus ihren Worten später Taten machen, sind zwar Personen in Deutschland nicht mehr in Gefahr, dafür ist es aber die Bevölkerung in ihrem Herkunftsland.

Allerdings folgt auf Ausweisungen, wie der Entzug der Aufenthaltserlaubnis genannt wird, in vielen Fällen ohnehin keine Abschiebung. Fast alle Personen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, aber auch aus Gaza sind mit einem Abschiebeverbot belegt, sofern sie nicht ohnehin einen höheren Schutzstatus haben. Letzteren könnten Sie mit einer Ausweisung verlieren, das Abschiebeverbot bleibt aber bestehen.

Ausweisung ohne Verhandlung

Bedenklich ist auch, dass für die vorgesehenen Ausweisungen keine strafrechtliche Verurteilung nötig sein soll. Aus­län­de­r*in­nen könnten dann also von den Behörden ihren Aufenthaltstitel entzogen bekommen, ohne dass von einem Gericht darüber entschieden wurde. Das ist umso gefährlicher, als der Gesetzentwurf sich nicht nur auf selbstgeschriebene Posts bezieht, die Grundlage für eine Ausweisung sein sollen. Zumindest offengelassen wird die Möglichkeit, dass dafür schon ein „Like“ reichen könnte.

Könnten dann Hacker mit ein paar Klicks dafür sorgen, dass unschuldige Aus­län­de­r*in­nen ihre Existenz in Deutschland verlieren?

Es ist offensichtlich, dass das viel Raum für Missverständnisse lässt, für Versehen und leichtfertige Fehler. Und könnten dann Hacker, die Social-Media-Profile kapern, nicht mit ein paar Klicks dafür sorgen, dass unschuldige Aus­län­de­r*in­nen ihre Existenz in Deutschland verlieren? Genaue Prüfung durch Gerichte wäre hier das Mindeste, was man von einem Rechtsstaat erwarten darf.

Noch besser wäre es aber, wenn die Bundesregierung ihre Ausweisungspläne ganz aufgibt. Statt mit Abschiebung als Strafe zu drohen – noch dazu an den Gerichten vorbei –, sollte die Bundesregierung lieber dafür sorgen, dass Täter konsequent juristisch verfolgt werden. In Deutschland und unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.

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