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Austritt aus Rom-StatutKenia rebelliert gegen die Weltjustiz

Kenia will aus dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs austreten. Dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten droht der Prozess.

Stehen bald vor Gericht: Kenias Präsident Kenyatta und Vize Ruto. Bild: reuters

BERLIN taz | Wenige Tage bevor am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein Prozess gegen Kenias Vizepräsident William Ruto beginnen soll, bahnt sich eine Kraftprobe zwischen dem Weltgericht und der gewählten kenianischen Regierung an.

Kenias Parlament soll möglicherweise bereits am Donnerstag auf Antrag der Regierungsmehrheit über einen Austritt des Landes aus dem Rom-Statut, das die Grundlage des Strafgerichtshofs bildet, abstimmen. Die Parlamentarier werden dafür vorzeitig aus der Sommerpause zurückgeholt.

Eine Konfrontation dieser Art hatte sich angebahnt, seit im März Uhuru Kenyatta, Sohn des kenianischen Staatsgründers, die Präsidentschaftswahlen gewann, obwohl er und sein Vizekandidat William Ruto bereits in Den Haag wegen Mitverantwortung für die Gewalt nach Kenias vorangegangenen Wahlen Ende 2007 angeklagt waren.

Damals waren nach dem vermutlich gefälschten Wahlsieg von Mwai Kibaki aus Kenias größter Volksgruppe der Kikuyu über 1.300 Menschen getötet worden: Milizen anderer Ethnien gingen auf Kikuyu los, Kikuyu-Milizen schlugen zurück. Die Politiker Kenyatta als Kikuyu und Ruto aus der Ethnie der Kalenjin waren damals Erzfeinde und bauten Milizen auf. Als der Internationale Strafgerichtshof letztes Jahr zwei Kenia-Verfahren eröffnete, waren sie die zwei prominentesten Angeklagten.

Festhalten am Verfahren

Dass Kenyatta und Ruto sich bei den Wahlen 2013 zusammenrauften, um gemeinsam zu kandidieren, galt als Schritt zur Versöhnung in Kenia – aber auch als Versuch, sich gegenseitig Rückendeckung zu geben.

Der Strafgerichtshof hielt auch nach dem Wahlsieg der beiden an den Verfahren fest, wenngleich die Anklage inzwischen reduziert worden ist, weil wichtige Zeugen ihre Aussagen zurückgezogen haben – möglicherweise aus Angst vor Repressalien. Einige Den Haager Zeugen sind bereits zu ihrem Schutz aus Kenia in Nachbarländer gebracht worden.

Der Prozess gegen Kenyatta soll am 12. November beginnen, der gegen Ruto bereits am 10. September. Beide sind auf freiem Fuß, weil sie immer mit dem Gericht kooperiert haben. Sie sollen auch nicht in Den Haag in Haft genommen werden, müssen aber persönlich erscheinen.

Gegen Ruto wird zum Auftakt drei Wochen am Stück verhandelt. Rund 100 Parlamentarier aus Kenia, jede Woche eine neue Gruppe, wollen zur Verhandlung nach Den Haag reisen, und zum Prozessauftakt will Präsident Kenyatta Solidaritätskundgebungen mit Massengebet anführen.

Gerichtshof unter Druck

Während Den Haags bisherige Prozesse gegen Warlords aus der Demokratischen Republik Kongo unter heimischem Desinteresse stattfinden, dürfte sich dies in Kenia also ganz anders darstellen. Unter Druck steht der Gerichtshof sowieso: 9 von 14 Richtern stimmten im August dafür, die Kenia-Prozesse nach Kenia zu verlagern – einer weniger als die nötige Zweidrittelmehrheit.

Gegen eine Verlegung war unter anderem der deutsche Richter Hans-Peter Kaul, der aber anfangs dagegen gewesen war, dass der Strafgerichtshof überhaupt dieses Verfahren führt, weil es nicht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht. Man kann also nicht sagen, dass Den Haag mit voller Überzeugung hinter diesen Prozessen steht.

Ein Rückzug Kenias aus dem Rom-Statut hätte keine unmittelbaren Folgen. Er tritt, so stellte das Gericht klar, erst ein Jahr nach Beschluss in Kraft und hat keine Auswirkung auf bereits laufende Verfahren. Aber er dürfte in Afrika populär sein, meinte Asman Kamama, Urheber des Gesetzentwurfs: Die USA, China und Russland seien keine Rom-Parteien, warum also afrikanische Länder? „Wir sind alle Weltbürger. Amerikaner, Chinesen und Russen haben keine Sonderrechte!“

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